Öffentliche Förderprogramme für das Handwerk
Die EU, der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen unterstützen
- Existenzgründer/innen und
- etablierte Unternehmer/innen, aber auch
- junge Menschen, die eine Ausbildung im Handwerk anstreben genauso wie
- Auszubildende und
- Beschäftigte, die sich weiterbilden wollen,
mit einer Reihe von öffentlichen Förderprogrammen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Instrumente:
1) Förderung von Unternehmensberatungen für Existenzgründer/innen und Unternehmer/innen
2) Zuschüsse für Existenzgründer/innen
3) Zuschüsse für Unternehmer/innen
4) Darlehen für Gründer/innen und Unternehmer/innen
5) Finanzielle Unterstützung für Auszubildende
6) Finanzielle Unterstützung für ausbildende Unternehmen
7) Finanzielle Unterstützung im Rahmen der beruflichen Weiterbildung
Bitte beachten Sie:
Auf die meisten der hier vorgestellten Finanzierungsmöglichkeiten besteht kein Rechtsanspruch. Häufig werden die Gelder nur so lange bewilligt, wie Mittel zur Verfügung stehen.
Informieren Sie sich rechtzeitig und umfassend! Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie bei all Ihren Vorhaben. Am Ende eines jeden Kapitels finden Sie Ihre zuständigen Ansprechpartner/innen.
1) Förderung von Unternehmensberatungen für Existenzgründer/innen und Unternehmer/innen
a) Beratungsprogramm Wirtschaft NRW
b) Potentialberatung
c) Beratungsförderung des Bundes
d) Arbeitszeitberatungen
e) Gründercoaching Deutschland
Unternehmensberatungen tragen maßgeblich dazu bei, Existenzgründern den Weg in die Selbständigkeit zu erleichtern und die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit etablierter Unternehmen zu stärken. Sowohl das Land Nordrhein-Westfalen als auch der Bund fördern qualifizierte Unternehmensberatungen durch Zuschüsse zu den Honorarkosten.
a) Beratungsprogramm Wirtschaft NRW
Existenzgründer/innen können Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten, wenn sie sich von freiberuflichen Unternehmensberatern unterstützen lassen. Gefördert werden Beratungen in der sog. Vorgründungsphase, die sich mit der Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten beschäftigen. Anlaufstellen für das Handwerk sind die Handwerkskammern, die vor der Antragstellung für ein Kontaktgespräch aufgesucht werden müssen. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Informationen zum Beratungsprogramm Wirtschaft NRW erhalten Sie auch auf den Seiten der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) unter »Förderprogramme -> Förderung von freiberuflichen Beratungen«
b) Potentialberatung
Dieses Landesprogramm richtet sich an Unternehmen, deren Gründung bereits länger als fünf Jahre zurück liegt. Bezuschusst werden Beratungen mit dem Ziel, Modernisierungsprozesse im Unternehmen einzuleiten und damit die Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu sichern und auszubauen. Einzelheiten zur Potentialberatung ...
Informationen zur Potentialberatung finden Sie auch auf den Seiten der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) unter »Förderprogramme -> Förderung von freiberuflichen Beratungen«
c) Beratungsförderung des Bundes
Auch der Bund unterstützt die Inanspruchnahme externer Unternehmensberater durch Zuschüsse zu den Honorarkosten. Gefördert werden Existenzgründungs- und –aufbauberatungen, allgemeine Beratungen für Unternehmen ab drei Jahren nach deren Gründung und Umweltschutzberatungen. Weitere Einzelheiten ...
Weitere Informationen unter www.beratungsfoerderung.net.
d) Arbeitszeitberatungen
Unternehmen, die flexible Arbeitszeiten einführen wollen, können die Kosten für eine vorherige Arbeitszeitberatung durch einen Zuschuss des Landes NRW abmildern. Ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.
e) Gründercoaching Deutschland
Junge Unternehmer (bis zu fünf Jahre nach der Betriebsgründung oder -übernahme) können Zuschüsse zu den Kosten einer Coachingmaßnahme erhalten. Voraussetzungen sind die Coachingempfehlung eines Regionalpartners der KfW-Mittelstandsbank und eine Coachingzusage der KfW. Anlaufstelle in Nordrhein-Westfalen sind u.a. die Handwerkskammern. Weitere Einzelheiten erhalten Sie hier und auf den Internetseiten der KfW Mittelstandsbank.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie bei den Betriebsberaterinnen und -beratern der Handwerkskammern. Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in finden Sie in unserer Datenbank »Ansprechpartner vor Ort«.
Weitere Informationen im Internet:
- Startercenter Handwerk: bieten umfassende und neutrale Beratung in allen Fragen der Existenzgründung und Betriebsübernahme
- Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums
2) Zuschüsse für Existenzgründer/innen
a) Meistergründungsprämie
b) Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit
c) INSTI-Innovationsaktion
a) Meistergründungsprämie
Sie gilt als das erfolgreichste Existenzgründungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen: die Meistergründungsprämie. 7.500 Euro erhalten Handwerksmeisterinnen und -meister, die sich selbständig machen, einen Betrieb übernehmen oder sich an einem bestehenden Unternehmen beteiligen. Voraussetzung ist, dass mit der Gründung Arbeitsplätze geschaffen werden oder erhalten bleiben.
Aktuelle Informationen zur Meistergründungsprämie erhalten Sie auf den Seiten der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) unter »Förderprogramme«.
b) Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Gründerinnen und Gründer, die durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden:
- Gründerinnen und Gründer, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, können den »Gründungszuschuss« der Agenturen für Arbeit beantragen. Neun Monate lang haben sie Anspruch auf Förderung in Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro zur sozialen Absicherung. Danach wird die Geschäftstätigkeit und Tragfähigkeit der Geschäftsidee durch die Agenturen für Arbeit überprüft. Fällt diese Überprüfung positiv aus, erhält der/die Gründer/in für weitere sechs Monate die Pauschale in Höhe von 300 Euro zur sozialen Absicherung.
- Stellen Existenzgründer oder junge Unternehmer (bis zu zwei Jahre nach Gründung mit nicht mehr als fünf Beschäftigten) zuvor Arbeitslose ein, können sie unter bestimmten Voraussetzungen für maximal zwölf Monate einen Einstellungszuschuss erhalten. Ferner können so genannte Eingliederungszuschüsse für besonders förderungsbedürftige Arbeitnehmer gewährt werden.
- Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bezuschusst die Bundesagentur für Arbeit weitere, sog. begleitende Hilfen für Existenzgründer. Hierzu zählen unter anderem die Übernahme von Lehrgangskosten für Gründerseminare oder Qualifizierungsmaßnahmen.
Weitere Informationen stehen Ihnen auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung, so zum Beispiel in der Broschüre »was? wie viel? wer? «
c) INSTI-Innovationsaktion
Um Unternehmer und Existenzgründer zu befähigen, innerbetriebliche Innovationsprozesse professionell zu planen, zu organisieren und abzuwickeln, bezuschusst der Bund die entstehenden Kosten mit bis zu 25% der Rechnungssumme. Weitere Informationen unter www.insti.de und www.inev.de.
Weitere Informationen rund um die Themen Unternehmensfinanzierung und Existenzgründung erhalten Sie bei den Betriebsberaterinnen und -beratern der Handwerkskammern. Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in finden Sie in unserer Datenbank »Ansprechpartner vor Ort«.
Zusätzliche Informationen im Internet:
- Startercenter Handwerk: bieten umfassende und neutrale Beratung in allen Fragen der Existenzgründung und Betriebsübernahme
- Go! Gründungsnetzwerk
- Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums
3) Zuschüsse für Unternehmer/innen
a) Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) – Zuschüsse für Unternehmen in bestimmten Fördergebieten Nordrhein-Westfalens
b) Zuschüsse aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit
c) Außenwirtschaftsförderung / Zuschüsse zu Messebeteiligungen
d) Umweltprogramme
a) Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) – Zuschüsse für Unternehmen in bestimmten Fördergebieten Nordrhein-Westfalens
Für betriebliche Investitionen, durch die Arbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden sowie für nicht-investive Maßnahmen wie Beratungen, Schulungen und ähnliches können kleine und mittlere Unternehmen Zuschüsse erhalten, die ihren Sitz in bestimmten Fördergebieten des Landes NRW haben. Nähere Einzelheiten zu den aktuellen Konditionen sowie zur Gebietskulisse stehen auf den Internetseiten der NRW.Bank zum Download bereit.
b) Zuschüsse aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit
- Stellen junge Unternehmer/innen (bis zu zwei Jahre nach Gründung mit nicht mehr als fünf Beschäftigten) zuvor Arbeitslose ein, können sie unter bestimmten Voraussetzungen für maximal zwölf Monate einen Einstellungszuschuss erhalten.
- Ferner können so genannte Eingliederungszuschüsse für besonders förderungsbedürftige Arbeitnehmer gewährt werden. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.
- Arbeitgeber, die ihren ungelernten Arbeitnehmern die Teilnahme an bestimmten beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen, erhalten für diese Zeit einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Informationen der Bundesagentur für Arbeit ...
- Möglich sind auch Lohnkostenzuschüsse, wenn für die Zeit, in der der/die Arbeitnehmer/in an einer Weiterbildung teilnimmt, ein/e Arbeitslose/r als Vertretung eingestellt wird.
Darüber hinausgehende Informationen finden Sie in der Broschüre »was? wie viel? wer?« der Bundesagentur für Arbeit.
b) Außenwirtschaftsförderung / Zuschüsse zu Messebeteiligungen
Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, die sich im Ausland engagieren möchten, stehen eine Reihe von Fördermöglichkeiten zur Verfügung. So werden zum Beispiel Messebeteiligungen im Ausland, eine Außenwirtschaftsberatung im Rahmen des Beratungsprogramms Wirtschaft oder Delegationsreisen unter Leitung der Landesregierung Nordrhein-Westfalens bezuschusst. Nähere Informationen finden Sie hier.
d) Umweltprogramme
Unternehmer, die in ihren Betrieben in umweltschützende Maßnahmen, in Maßnahmen zur Energieeinsparung oder ähnliches investieren wollen, können ebenfalls auf Förderprogramme der öffentlichen Hand zurückgreifen. Beispielhaft seien hier das ERP Umwelt- und Energiesparprogramm und das KfW-Umweltprogramm erwähnt. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Zentrums für Umwelt und Energie der Handwerkskammer Düsseldorf und des Instituts für Umweltschutz der Handwerkskammer Münster.
Auskünfte erteilen auch die Betriebsberaterinnen und -berater der Handwerkskammern. Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in finden Sie in unserer Datenbank »Ansprechpartner vor Ort«.
Zusätzliche Informationen im Internet:
- Informationen der KfW-Mittelstandsbank
- Internetseiten der NRW.Bank mit ausführlichen Informationen
- Wichtiger Ansprechpartner für Handwerksbetriebe in Sachen Außenwirtschaftsförderung ist NRW.International, ein Gemeinschaftsunternehmen der nordrhein-westfälischen Handwerks- und Industrie- und Handelskammern; zu erreichen unter der Telefonnummer 0211 / 710 67 10; weitere Informationen unter www.nrw-international.de
- Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums
4) Darlehen für Gründer/innen und Unternehmer/innen
Bund und Land unterstützen Existenzgründer/innen und Unternehmer/innen auch mit Förderdarlehen unterschiedlicher Zielrichtungen. Allen gemein ist, dass es sich um Kredite mit langen Laufzeiten und niedrigen Zinssätzen handelt. Mit der Tilgung muss häufig erst nach dem Ablauf einiger Jahre begonnen werden. Sondertilgungen sind, bis auf wenige Ausnahmen, möglich.
Finanziert werden können Betriebsneugründungen, Übernahmen oder Beteiligungen. Des Weiteren stehen Gelder für die Investition in Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen, Maschinen und Betriebsmittel zur Verfügung.
Förderdarlehen müssen grundsätzlich bei der Hausbank beantragt werden – und zwar vor Beginn der Investitionen; Nachfinanzierungen oder Umschuldungen werden nicht finanziert. Besonders wichtig ist deshalb, dass Sie sich rechtzeitig informieren, am besten bevor Sie in Verhandlungen mit Ihrer Hausbank treten.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie bei den Betriebsberaterinnen und -beratern der Handwerkskammern. Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in finden Sie in unserer Datenbank »Ansprechpartner vor Ort«.
Abgewickelt werden die Förderdarlehen für Existenzgründer/innen und kleine und mittlere Unternehmen von der KfW-Mittelstandsbank und der NRW.Bank. Einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme der öffentlichen Förderbanken finden Sie hier.
Neben den aufgeführten Förderprogrammen gibt es noch eine Reihe alternativer Finanzierungsmöglichkeiten für Gründer und Unternehmer. Zu nennen sind insbesondere Beteiligungen und Bürgschaften. Bei beiden Varianten der Unternehmensfinanzierung werden neben privaten auch öffentliche Mittel eingesetzt.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie bei den Betriebsberaterinnen und -beratern der Handwerkskammern. Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in finden Sie in unserer Datenbank »Ansprechpartner vor Ort«.
Zusätzliche Informationen im Internet:
- Informationen der KfW-Mittelstandsbank
- Internetseiten der NRW.Bank mit ausführlichen Informationen
- Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums
- Startercenter Handwerk: bieten umfassende und neutrale Beratung in allen Fragen der Existenzgründung und Betriebsübernahme
- Go! Gründungsnetzwerk
5) Finanzielle Unterstützung für Auszubildende
a) ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
b) Berufsausbildungsbeihilfen (BAB)
a) ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Jugendliche, deren Ausbildungsabschluss aufgrund von Lernbeeinträchtigungen oder sonstigen sozialen Benachteiligungen gefährdet ist, können ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) erhalten. Diese umfassen Stützunterricht und gegebenenfalls sozialpädagogische Betreuung. Finden die abH während der üblichen betrieblichen Arbeitszeit statt, kann dem Betrieb ein Zuschuss zur anteiligen Ausbildungsvergütung gewährt werden. Ansprechpartner sind die Berufsberater/innen der Arbeitsagenturen.
b) Berufsausbildungsbeihilfen (BAB)
Liegt die Ausbildungsstelle so weit vom Elternhaus entfernt, dass eine tägliche Hin- und Rückfahrt nicht mehr zumutbar ist, können für die Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten Berufsausbildungsbeihilfen (BAB) beantragt werden. Wer zwar nicht weit von zu Hause weg wohnt, aber älter als 18 Jahre, verheiratet ist oder mindestens ein Kind hat, kann ebenfalls BAB erhalten. Auch hier sind die Berufsberater/innen der Arbeitsagenturen die zuständigen Ansprechpartner/innen.
Bei Fragen rund um das Thema »Ausbildung im Handwerk« wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsberater/innen der Handwerkskammern. Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in finden Sie in unserer Datenbank »Ansprechpartner vor Ort«.
6) Finanzielle Unterstützung für ausbildende Unternehmen
a) Betriebliche Verbundausbildung
b) Jugend in Arbeit plus
c) Betrieb und Schule (BUS)
d) Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ)
Auch Unternehmer können öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen, insbesondere, wenn sie Jugendlichen ein Praktikum oder einen Ausbildungsplatz anbieten, die noch keinen Einstieg in die betriebliche Ausbildung gefunden haben. Hier eine Auswahl der wichtigsten Programme:
a) Betriebliche Verbundausbildung
Betriebe, die ausbilden wollen, aber nicht alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln können, haben die Möglichkeit, sich den dringend benötigten Nachwuchs im Wege einer Verbundausbildung zu sichern. Dieses vom Land Nordrhein-Westfalen bezuschusste Ausbildungsmodell ist besonders für hoch spezialisierte Unternehmen interessant, aber auch für Betriebe, die erst neu gegründet wurden, die zu klein sind oder denen es an den fachlichen oder organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung der beruflichen Erstausbildung fehlt.
b) Jugend in Arbeit plus
Unternehmen, die einen langzeitarbeitslosen Jugendlichen in einem tariflich entlohnten Arbeitsverhältnis einstellen, erhalten im Rahmen des Programms »Jugend in Arbeit plus« für ein Jahr einen Lohnkostenzuschuss von 50 Prozent. Parallel zur Tätigkeit im Betrieb nehmen die Jugendlichen an einer Qualifizierungsmaßnahme teil, um dem Berufsalltag besser gewachsen zu sein.
c) Betrieb und Schule – BUS
Für Jugendliche im letzten Pflichtschuljahr, die die Schule ohne konkrete Perspektiven für ihre berufliche Zukunft verlassen, wurde das Projekt »Betrieb und Schule - BUS« ins Leben gerufen. Es sieht eine Kombination aus schulischem Lernen und betrieblicher Erfahrung vor: Während an zwei bis drei Tagen pro Woche Unterricht stattfindet, sind die Schüler an den übrigen Tagen als Praktikanten in einem Betrieb beschäftigt. Unternehmen, die einen Jahrespraktikumsplatz zur Verfügung stellen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro.
d) Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ)
Betriebe, die Jugendlichen mit eingeschränkten Vermittlungsperspektiven die Möglichkeit geben, ein sechs- bis zwölfmonatiges Praktikum zu absolvieren, können einen Zuschuss des Bundes erhalten. Näheres zum Sonderprogramm »Einstiegsqualifizierung Jugendlicher« erfahren Sie hier. Ansprechpartner für EQJ sind die Arbeitsagenturen.
Bei Fragen rund um das Thema »Ausbildung im Handwerk« wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsberater/innen der Handwerkskammern. Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in finden Sie in unserer Datenbank »Ansprechpartner vor Ort«.
Eine ausführliche Darstellung der zurzeit aktuellen Förderprogramme in der Berufsbildung finden Sie hier.
7) Finanzielle Unterstützung im Rahmen der beruflichen Weiterbildung
a) Bildungsscheck NRW
b) Meister-BAföG
c) Begabtenförderung/berufliche Bildung
d) Austauschprogramme
e) Finanzielle Unterstützung der Arbeitsagenturen im Bereich der beruflichen Weiterbildung
Weiterbildung bedeutet nicht nur für jeden Einzelnen, mit den wirtschaftlichen Veränderungen Schritt zu halten und das eigene Leistungspotenzial zu steigern. Auch für Unternehmen wird die kontinuierliche und systematische Qualifizierung der Mitarbeiter mehr und mehr zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil und sichert den unternehmerischen Erfolg.
a) Bildungsscheck NRW
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich beruflich weiterbilden wollen, durch die Übernahme von bis zu 50 Prozent der Kosten für eine Weiterbildung. Mit max. 500 Euro pro Bildungsscheck wird zum Beispiel die Teilnahme an gewerblich-technischen Lehrgängen, Fremdsprachen- oder EDV-Kursen gefördert. Beantragen können den Bildungsscheck Betriebe mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Weitere Informationen zu den Bildungsschecks erhalten Sie auch im Internet unter www.bildungsscheck.nrw.de.
b) Meister-BAföG
Für Vorbereitungskurse zur Meisterprüfung oder anderer Weiterbildungsmaßnahmen können Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Anspruch genommen werden. Mit diesem so genannten Meister-BAföG können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Beiträge zum Lebensunterhalt, Kinderbetreuungskosten oder Kosten für das Prüfungsstück abgedeckt werden. Das Meister-BAföG wird zum Teil als nicht zurückzahlbarer Zuschuss, zum Teil als zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Informationsseiten des Bundesbildungsministeriums zum Meister-BaföG: www.meister-bafoeg.info
c) Begabtenförderung/berufliche Bildung
Wer seine Gesellenprüfung besser als »gut« abgeschlossen oder besonders erfolgreich an einem überregionalen Leistungswettbewerb teilgenommen hat und jünger als 25 Jahre ist, kann ein Stipendium aus dem Programm »Begabtenförderung/berufliche Bildung« erhalten. Gefördert werden neben fachbezogenen beruflichen Weiterbildungskursen auch fachübergreifende Weiterbildungen, wie zum Beispiel Sprach- oder EDV-Kurse.
Stiftung Begabtenförderung/berufliche Bildung
d) Austauschprogramme
Auslandserfahrung wird auch im Handwerk zu einem immer wichtiger werdenden Baustein in der beruflichen Qualifizierung. Neben der Erlangung beruflicher Kompetenzen kann ein Aufenthalt in einem anderen Land auch dazu genutzt werden, fremde Kulturen und ihre Sprachen kennen zu lernen, kurz: den eigenen (Wissens-) Horizont zu erweitern. Aus diesem Grund gibt es eine Reihe von Bildungs- und Austauschprogrammen, vornehmlich für das europäische Ausland.
e) Finanzielle Unterstützung der Arbeitsagenturen im Bereich der beruflichen Weiterbildung
Die Agenturen für Arbeit unterstützen bestimmte Arbeitnehmer/innen, die sich beruflich weiterbilden möchten. So werden zum Beispiel im Rahmen des Programms WeGebAU die Weiterbildungskosten von Arbeitnehmern ab 45 Jahren übernommen, die in einem kleinen oder mittleren Unternehmen beschäftigt sind. Ähnliche Möglichkeiten gibt es für un- und angelernte Arbeitnehmer/innen. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen Arbeitsagenturen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
Eine ausführliche Darstellung der zurzeit aktuellen Förderprogramme in der Berufsbildung finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie bei den Betriebsberaterinnen und -beratern der Handwerkskammern. Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in finden Sie in unserer Datenbank »Ansprechpartner vor Ort«.
Weitere Informationen im Internet:
- Suchmaschine für Weiterbildungsangebote in ganz NRW auf www.weiterbildung.in.nrw.de
- Das WebKollegNRW bietet e-Learning-Kurse in Verbindung mit Lehrveranstaltungen in Pr äsenzseminaren

