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Kooperationen im Handwerk

Die kleinbetrieblichen Strukturen des Handwerks bieten viele Vorteile, sie wirken sich mitunter aber auch ungünstig aus. Viele der so genannten größenbedingten Nachteile können die Unternehmen jedoch durch zwischenbetriebliche Kooperationen ausgleichen.

Immer mehr Auftraggeber – unabhängig davon ob es sich um Privatleute, andere Unternehmen oder die öffentliche Hand handelt – verlangen nach »Leistungen aus einer Hand«, nach dem umfassenden Komplettangebot und nach nur noch einem Ansprechpartner bei der Abwicklung des Auftrages. Die Antwort auf diesen Trend lautet »Gemeinsam sind wir stärker« und hat zum Inhalt, dass Handwerksfirmen zusammen mit anderen Leistungen anbieten und in ihr Netzwerk arbeitsteilig ihre Kernkompetenzen einbringen.


Die Vorteile von Firmengemeinschaften liegen unter anderem

  • in der Erschließung neuer Marktfelder,
  • einer erhöhten Produktivität,
  • der Senkung der Kosten,
  • einer umfangreicheren Leistungspalette durch die Bündelung von Spezialisierungen und Know-how,
  • einer höheren Anlagennutzung und
  • einem kundengerechteren Service.


Kooperationsmöglichkeiten
Die Palette der Kooperationsformen und -möglichkeiten ist überaus breit. Sie reicht von der auf einen Auftrag begrenzten und per Handschlag »besiegelten« Arbeitsgemeinschaft bis hin zu einem gemeinschaftlichen Unternehmen mit eigenem Geschäftsführer. Ebenso vielfältig sind die Arbeitsbereiche von Kooperationen: Die Werbegemeinschaft ist genauso darunter zu verstehen wie der Maschinenring oder der gemeinsame Einkauf.

Allen diesen verschiedenen Verbünden gemeinsam ist jedoch, dass sie nicht »von alleine« zum Erfolge werden. Zu den Grundvoraussetzungen zählt natürlich die eigene Kooperationsbereitschaft und –fähigkeit und die gute Wettbewerbsfähigkeit jedes einzelnen Unternehmens. Auch die Mitarbeiter müssen willens und in der Lage sein, in firmenübergreifenden Teams zu denken und zu arbeiten.

Für längerfristige Kooperationen empfiehlt es sich, klare Regeln des Miteinanders zu verabreden, die auch die Auftragsverteilung und –abwicklung sowie Sanktionen für »schwarze Schafe« umfassen. Es sollte unbedingt ein Kooperationsvertrag geschlossen werden, in welchem die Rechte und Pflichten der Kooperationspartner ausführlich beschrieben sind.


Hilfestellungen und wertvolle Tipps auf dem Weg zu einer solchen Zusammenarbeit bieten die Betriebsberaterinnen und -berater der Handwerkskammern. Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in finden Sie in unserer Datenbank »Ansprechpartner vor Ort«.


Weiterführende Informationen im Internet:

  • www.handwerkplus.de: ausführliche Informationen zum Projekt »Kooperationscoaching« der LGH inkl. Kooperationsdatenbank
  • www.kooperationswissen.de: Informationen zum Thema im Rahmen des Transferprojektes »Unternehmensverbund des Jahres«

Quelle: LGH


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