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Existenzgründung im Handwerk – Modalitäten der Betriebsübernahme
Haben Sie einen Betrieb gefunden, der Ihren Vorstellungen entspricht, sollten Sie – gemeinsam mit dem Altinhaber und fachkundigen Beratern – folgende Punkte klären:
- Übernahmeform - wie soll das Unternehmen übergeben werden
- Verkauf
- Beteiligung, d. h. die schrittweise Einbindung des Nachfolgers
- Verpachtung
- Schenkung
- Zeitlicher Fahrplan für die Übergabe
Soll die Übergabe zu einem bestimmten Termin stattfinden oder in mehreren Schritten über einen längeren Zeitraum?
- Bewertung des Unternehmens / Höhe des Kaufpreises oder der Pacht
Es gibt eine Reihe von Methoden, um den Wert eines Unternehmens zu ermitteln - ein äußerst komplexer Vorgang, der nicht selten zu Unstimmigkeiten zwischen Altinhaber und Nachfolger führt und deshalb unbedingt mit fachlicher Hilfe, z. B. unserer Betriebsberater, vonstatten gehen sollte.
Auf Grundlage der Unternehmensbewertung wird die Höhe des Kaufpreises bzw. der Pacht festgelegt. Sie sollte für alle Beteiligten nachvollziehbar sein und die Interessen sowohl des Übergebers als auch des Übernehmers berücksichtigen.
- Zahlungsmodalitäten
Der Kaufpreis kann in Form einer Einmalzahlung, gegen Rente, in Raten oder dauernde Last entrichtet werden.
- Rechtsform
Klären Sie, ob die bestehende Rechtsform des Unternehmens beibehalten werden soll oder ob es für Sie vorteilhafter wäre, sie in eine andere Rechtsform umzuwandeln.
- Haftung
Die Übertragung eines Unternehmens bringt eine Reihe von Haftungsfragen mit sich, die – soweit sie nicht gesetzlich geregelt sind - vertraglich geklärt werden sollten. So haften Übernehmer per Gesetz z. B. für alle Forderungen, die sich aus bestehenden Arbeitsverträgen ergeben, ebenso für betriebliche Steuerschulden und für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge des Altinhabers. Vertraglich geregelt werden sollte insbesondere die Haftung gegenüber Altgläubigern des Verkäufers und die Haftung für Gewährleistungsansprüche.

