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Existenzgründung im Handwerk – Gründungsformalitäten

  • Benötigen Sie eine Ausübungsberechtigung oder eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle, sollten Sie diese frühzeitig bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen.

    Je nachdem, ob Ihr Handwerk den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A (PDF) der Handwerksordnung (HwO) oder den zulassungsfreien Handwerken bzw. den handwerksähnlichen Gewerben der Anlage B (PDF) der HwO zugeordnet wird, erfolgt dann die Eintragung Ihres Unternehmens in die Handwerksrolle bzw. das entsprechende Verzeichnis.

  • Bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Damit werden in der Regel auch Behörden wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft u. a. über Ihre Gewerbeanmeldung informiert.

  • Beschäftigen Sie Mitarbeiter, müssen Sie diese bei der zuständigen Berufsgenossenschaft versichern. Eventuell sind Sie auch verpflichtet, für sich selbst eine gesetzliche Unfallversicherung abzuschließen.

  • Von der Agentur für Arbeit erhalten Sie eine Betriebsnummer, wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen. Diese Nummer muss in die Versicherungsnachweise der Arbeitnehmer eingetragen werden.

  • Ihre Mitarbeiter müssen auch der zuständigen Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden.

  • Handelt es sich bei Ihrem Betrieb um eine Firma i.S.d. Handelsgesetzbuches (z. B. eine GmbH, KG oder OHG), ist eine Eintragung in das Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts notwendig.

  • Einige Gewerke, z. B. Elektro-, Gasinstallationen, Lebensmittel- und Gesundheitshandwerke benötigen besondere Genehmigungen oder Nachweise. Bitte bedenken Sie, dass die Genehmigung der entsprechenden Anträge einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

  • Darüber hinaus müssen Sie daran denken, rechtzeitig alle notwendigen Verträge mit Wasser-, Strom-, Gas-, Müllbeseitigungs- oder Telekommunikationsunternehmen abzuschließen.


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