Beratung >Gründer und Unternehmer

Die Meistergründungsprämie Nordrhein-Westfalen

Sie gilt als das erfolgreichste Existenzgründungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen: die Meistergründungsprämie. 7.500 Euro Zuschuss erhalten Handwerksmeisterinnen und -meister, die sich selbständig machen, einen Betrieb übernehmen oder sich an einem bestehenden Unternehmen beteiligen. Voraussetzung ist, dass mit der Gründung Arbeitsplätze geschaffen werden oder erhalten bleiben.


Voraussetzungen

  • Wer und was wird gefördert
    Handwerksmeisterinnen und -meister, die sich mit einer Neugründung, der Übernahme eines Betriebes oder einer tätigen Beteiligung an einem Betrieb erstmalig selbstständig machen.

  • Schaffung von Arbeitsplätzen
    Eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Meistergründungsprämie ist, dass mit der Gründung Arbeitsplätze geschaffen werden oder erhalten bleiben:
    • Im Falle einer Betriebsneugründung oder tätigen Beteiligung muss spätestens drei Jahre nach Auszahlung der Prämie mindestens ein/e Arbeitnehmer/-in für wenigstens 24 Monate beschäftigt worden sein. Hierbei werden neben Vollzeitkräften auch eine entsprechende Anzahl von Teilzeitkräften anerkannt, geringfügig Beschäftigte nicht. Die Besetzung eines Ausbildungsplatzes wird mit zwölf Monaten angerechnet.
      Mindestens einer dieser Arbeitsplätze muss bereits innerhalb eines Jahres nach Auszahlung der Prämie geschaffen und besetzt worden sein.
    • Wird ein Betrieb übernommen, müssen die vorhandenen Arbeitsplätze mindestens zwölf Monate erhalten oder besetzt bleiben.

  • Finanzierungsbedarf
    Des Weiteren wird ein Mindestfinanzierungsbedarf in Höhe von 25.000 Euro für Gründer und 20.000 Euro für Gründerinnen vorausgesetzt.

  • Sonstige Zuwendungsvoraussetzungen
    Der Antragsteller/die Antragstellerin muss
    • ein Gründungskonzept vorlegen, in dem insbesondere die Schaffung bzw. der Erhalt der erforderlichen Arbeitsplätze dargelegt wird,
    • den Besuch einer Existenzgründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer nachweisen und
    • darlegen, dass die Finanzierung des Gründungsvorhabens gesichert ist.


Höhe des Zuschusses

Ab 01. Januar 2007 beträgt der Zuschuss landesweit 7.500 Euro.


Das Antragsverfahren
Der Förderantrag und die notwendigen Unterlagen müssen vor der Gründung bei der zuständigen Handwerkskammer eingereicht werden. Die Handwerkskammer beurteilt den Antrag und leitet ihn mit einem Fördervotum an die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) weiter. Die Bewilligung, Auszahlung und weitere Abwicklung der Prämie übernimmt die LGH.


Bitte beachten Sie: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung der Meistergründungsprämie, sie wird ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Fördermittel bewilligt.


Erfolgsmodell »Meistergründungsprämie«
Die Meistergründungsprämie ist ein sehr erfolgreiches Instrument zur Förderung von Existenzgründungen in Nordrhein-Westfalen. Seit ihrer Einführung im Jahre 1995 wurden rund 11.000 Unternehmensgründungen unterstützt. Mit ihrer Hilfe konnten cirka 55.000 Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen bzw. gesichert werden.


Der Weg in die Selbstständigkeit ist für viele Jungmeisterinnen und -meister mühsam und von Unsicherheiten begleitet. Unsere Betriebsberater stehen Ihnen in allen Fragen rund um die Existenzgründung gerne zur Seite.

Weitere Informationen zum Thema Meistergründungsprämie erhalten Sie bei den Betriebsberaterinnen und -beratern der Handwerkskammern. Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in finden Sie in unserer Datenbank »Ansprechpartner vor Ort«.


Nützliche Links im Internet:


Weiterführende Links