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Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Handwerksbetrieben

Viele Handwerksbetriebe haben Schwierigkeiten, offene Stellen mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu besetzen. Die Einstellung eines behinderten Menschen wird dabei häufig gar nicht erst in Betracht gezogen. Dabei sollte eine Behinderung angesichts des in vielen Branchen herrschenden Mangels an Fachkräften kein Einstellungshindernis sein. Zumal es zahlreiche unterstützende Maßnahmen, Hilfestellungen und Beratungsangebote gibt ...


Welche Hilfen gibt es?

  • Schwerbehinderte Menschen erhalten Beratung und Betreuung in allen Fragen des Arbeitslebens, insbesondere bei der Suche nach geeigneten Praktikums- oder Arbeitsstellen, der beruflichen Fortbildung oder bei Konflikten im Betrieb. Sie erhalten finanzielle Hilfen, wenn besondere Maßnahmen oder speziell auf den behinderten Menschen zugeschnittene technische Arbeitshilfen erforderlich sind, um den Arbeitsplatz entsprechend anzupassen, u. a. m.

  • Arbeitgeber können Investitionshilfen erhalten, wenn sie neue Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen oder bereits vorhandene Arbeitsplätze behinderungsgerecht umgestalten. Damit geht vielfach eine Modernisierung des Arbeitsplatzes einher, was dem Betrieb gleichzeitig durch eine höhere Produktivität und durch eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zugute kommt. Des weiteren sind Lohnkostenzuschüsse wie Eingliederungszuschüsse, Ausbildungszuschüsse und Zuschüsse für eine befristete Probebeschäftigung vorgesehen.


Wer kann helfen?

  • Die Integrationsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe unterstützen Arbeitgeber und behinderte Arbeitnehmer durch begleitende Hilfen im Arbeitsleben.
    So erarbeiten die technischen Fachdienste z. B. Lösungsvorschläge, wenn es um die behindertengerechte Einrichtung neuer oder die entsprechende Veränderung vorhandener Arbeitsplätze geht. Sie unterstützen die Arbeitgeber bei der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen und die behinderten Arbeitnehmer bei der Anschaffung technischer Arbeitshilfen, ihrer beruflichen Fort- und Weiterbildung, u. a. m.

  • Integrationsfachdienste, tätig im Auftrag der Integrationsämter und der Agenturen für Arbeit, unterstützen nicht nur bei der Vermittlung behinderter Menschen in Arbeit und der Sicherung von Arbeitsplätzen, sondern bieten auch individuelle arbeitsbegleitende Hilfen an, klären ab, welche finanziellen Leistungen in Anspruch genommen werden können, u. a. m.

Zahlreiche Beispiele zeigen, dass Menschen mit Behinderungen durchaus in den Betriebsalltag eines Handwerksunternehmens integriert werden können.

Weitere Informationen erhalten Sie von den Betriebsberaterinnen und -berater der Handwerkskammern. Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in finden Sie in unserer Datenbank »Ansprechpartner vor Ort«.


Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:


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