Ihr Lehrling geht ins Ausland ? – Wir zeichnen Sie dafür aus!
Wenn Auszubildende für eine Zeit ins Ausland gehen, kommen sie mit einem ganzen Bündel an neuen Erfahrungen zurück, die sie für die eigene berufliche Zukunft ebenso wie für den Ausbildungsbetrieb gewinnbringend einsetzen können. Die Handwerkskammern in NRW zeichnen Ausbildungsbetriebe, die ihren Lehrlingen Auslandspraktika ermöglichen, jetzt aus...
In ausländischen Betrieben lernen Auszubildende neue Arbeitstechniken, erweitern ihre Fremdsprachenkenntnisse und kommen selbstbewusster und selbständiger zurück. All das können sie direkt in den betrieblichen Alltag einbringen und nicht zuletzt »ihr« Unternehmen bei grenzüberschreitenden Geschäften unterstützen.
Wir bedanken uns
Betriebe, die sich für die internationale Berufsausbildung engagieren, weil sie ihren Auszubildenden Auslandsaufenthalte ermöglichen oder ausländische Auszubildende für ein Praktikum im eigenen Betrieb aufnehmen, erhalten jetzt eine besondere Auszeichnung.
Die Handwerkskammern in NRW bedanken uns mit einer Urkunde für Ihren Einsatz. Sie geben nicht nur jungen Menschen die Chance, auf ihrem beruflichen Weg ein großes Stück voran zu kommen, sondern verleihen durch Ihr Engagement auch der dualen Ausbildung im Handwerk größere Attraktivität.
Nicht zuletzt präsentieren Sie Ihren Betrieb als modernes und zukunftsorientiertes Unternehmen und sichern sich so leistungsstarken Nachwuchs – denn wenn erst einmal bekannt ist, dass Sie Ihren Auszubildenden zusätzlich zu einer guten Ausbildung auch eine interkulturelle Weiterbildung ermöglichen, werden Sie in Zukunft kaum mehr Probleme haben, Ihre unbesetzten Ausbildungsstellen mit motivierten Lehrlingen zu besetzen.
Die Auswahlkriterien
Betriebe, deren Ausbildungsverhältnis(se) bei einer Handwerkskammer in Nordrhein-Westfalen eingetragen sind und die bereits zwei mal
- einen eigenen Auszubildenden für ein Praktikum oder eine berufsbezogene Weiterbildung ins Ausland entsandt haben, und zwar
- während der Arbeitszeit
- für mindestens zwei Wochen während der Gesamtausbildungsdauer des Auszubildenden, davon mindestens eine Woche in einem Betrieb
oder
- einen Auszubildenden aus dem Ausland als Praktikanten oder Auszubildenden für mindestens drei Monate aufgenommen haben,
können vorgeschlagen werden bzw. sich bei ihrer zuständigen Handwerkskammer melden. Ihre/n Ansprechpartner/in finden Sie in unserer Datenbank »Ansprechpartner vor Ort«.
Informationen zu Förderprogrammen für Auslandsaufenthalte ...
Informationen zum/zur »Europaassistent/in«, einer Zusatzqualifikation für Auszubildende im Handwerk

