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Ausbildung im Handwerk – Zwischenprüfungen

Je nach Ausbildungsberuf muss der/die Auszubildende eine oder zwei Zwischenprüfungen ablegen, in denen der bis dahin erreichte Wissensstand kontrolliert wird. Nähere Angaben zum Zeitpunkt und zur Anzahl sowie zum Inhalt der Prüfungen enthalten die jeweiligen Ausbildungsordnungen. Im Fall der gestreckten Abschluss-/Gesellenprüfung findet keine Zwischenprüfung statt.

Für die Zwischenprüfungen gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen. Allerdings ist die Teilnahme wiederum Voraussetzung, um zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung zugelassen zu werden.

Zwischenprüfungen haben keinen Einfluss auf das spätere Gesamtergebnis der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung. Anders ist es bei den sog. gestreckten Gesellen- bzw. Abschlussprüfungen.

Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Handwerkskammern. Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in finden Sie in unserer Datenbank »Ansprechpartner vor Ort«.

Weiterführende Links

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