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Ausbildung im Handwerk – Gestreckte Gesellen-/Abschlussprüfungen

Gestreckte Gesellen- bzw. Abschlussprüfungen werden zur Zeit in einigen Ausbildungsberufen noch bis 31. Juli 2009 erprobt. Bei der Neuordnung von Ausbildungsberufen kann die gestreckte Abschluss-/Gesellenprüfung anstelle der Gesellenprüfung in bisheriger Form verordnet werden.

Bei dieser Prüfungsform wird die Gesellen-/Abschlussprüfung in zwei Teile gegliedert (»gestreckt«): der erste Teil der Prüfung wird nach ca. 24 Monaten abgelegt und mit einem bestimmten Anteil auf das Gesamtergebnis der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung angerechnet. Der zweite Teil der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Die Ergebnisse aus beiden Teilen bilden das Gesamtergebnis der Gesellen-/Abschlussprüfung.

In bestimmten Fällen können beide Teile am Ende der Ausbildungszeit zusammen durchgeführt werden; zum Beispiel wenn die Auszubildenden eine verkürzte Lehrzeit absolvieren bzw. vorzeitig zur Prüfung zugelassen werden oder wenn sie unverschuldet nicht an Teil 1 der Prüfung teilnehmen konnten.

Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Handwerkskammern. Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in finden Sie in unserer Datenbank »Ansprechpartner vor Ort«.

Weiterführende Links

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