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Ausbildung im Handwerk – Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen

Die Handwerkskammern und Innungen führen Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen in den handwerklichen und einigen nicht handwerklichen, insbesondere kaufmännischen Ausbildungsberufen durch. Die wichtigsten Regelungen des Prüfungswesens haben wir im Folgenden kurz für Sie zusammengestellt.

Jede und jeder Auszubildende muss – je nach Ausbildungsordnung - entweder

Für alle Prüfungen gilt:

Rechtliche Grundlagen
Für jeden Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung, in der unter anderem die Dauer der Ausbildung, das Ausbildungsberufsbild, die Prüfungsanforderungen, die Bestehensbestimmungen und der Ausbildungsrahmenplan geregelt sind.
Darüber hinaus wird von jeder Handwerkskammer eine Gesellenprüfungsordnung (GPO) erlassen, in der zum Beispiel Bestimmungen über die Zulassung zur Prüfung, Bewertungsmaßstäbe, die Folgen bei Verstößen gegen die Prüfungsordnung und Regelungen zu Wiederholungsprüfungen festgelegt sind.

Durchführung der Prüfungen
Die Zwischen-, Gesellen- bzw. Abschlussprüfungen werden von den Handwerkskammern oder den zuständigen Innungen durchgeführt.

Prüfungskosten
Grundsätzlich sind die Prüfungen für die Auszubildenden kostenfrei. Sowohl die Prüfungsgebühren als auch eventuell anfallende Zusatzkosten (z.B. Materialkosten) werden vom Ausbildungsbetrieb übernommen.
Kandidaten, die ohne Ausbildungsvertrag, d.h. als so genannte »Externe«, an einer Prüfung teilnehmen, müssen die Kosten selbst tragen.

Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Handwerkskammern. Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in finden Sie in unserer Datenbank »Ansprechpartner vor Ort«.