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Regelungen für Spätaussiedler

Spätaussiedler können eine Anerkennung bzw. Gleichstellung ihrer in ihren Herkunftsländern erworbenen Berufsabschlüsse nach den Vorschriften des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) beantragen.

Voraussetzung für eine Anerkennung oder Gleichstellung ist nach § 10 BVFG, dass die Prüfungen oder Befähigungsnachweise von Spätaussiedlern mit den entsprechenden Prüfungen und Befähigungsnachweisen in Deutschland gleichwertig sind. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Um eine Anerkennung bzw. Gleichstellung des im Herkunftsland erworbenen Abschlusses zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Beglaubigte Fotokopie des Ausweises
  • Nachweis über die Aussiedlereigenschaft (Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung)
  • Bei Aussiedlern aus der ehemaligen Sowjetunion ist die Vorlage des Arbeitsbuches mit deutscher Übersetzung im Original und Fotokopie erforderlich
  • Bescheinigung der zuständigen Behörde über uneingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung
  • Bescheinigung der zuständigen Behörde über uneingeschränkte Arbeitserlaubnis
  • Beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse über den/die im Ausland erworbenen Bildungsabschluss bzw. –abschlüsse
  • Beglaubigte Fotokopien der Übersetzung der Originalzeugnisse über den/die im Ausland erworbenen Bildungsabschluss bzw. –abschlüsse in die deutsche Sprache von Übersetzern, die bei deutschen Gerichten (Behörden) zugelassen sind

Ergänzend können gefordert werden:

  • der berufliche Werdegang, z.B. in Form eines tabellarischen Lebenslaufs
  • soweit vorhanden, weitere berufliche Zeugnisse

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Handwerkskammer. Ihre/n Ansprechpartner/in finden Sie in unserer Datenbank »Ansprechpartner vor Ort«.

Weiterführende Links

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Emnid-Befragung zum Thema »Ausbildungsabbrüche« [PDF] >>


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