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Berufsabschlüsse von Bürgern der ehemaligen DDR

Facharbeiterabschlüsse, die in der ehemaligen DDR erworben wurden, werden grundsätzlich als gleichwertig anerkannt. Eine behördliche Entscheidung ist in diesen Fällen nicht notwendig. Für Fortbildungsabschlüsse wie die Meisterprüfung ist im Einzelfall eine Gleichstellung/Anerkennung seitens der Handwerkskammer erforderlich.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Handwerkskammer. Ihre/n Ansprechpartner/in finden Sie in unserer Datenbank »Ansprechpartner vor Ort«.