Aus- und Weiterbildung >Ausbildung

Anerkennung von Berufsabschlüssen aufgrund bilateraler Abkommen mit Österreich und Frankreich

a) Bilaterale Abkommen mit Österreich

Deutschland und Österreich haben vereinbart, dass die Abschlüsse in der beruflichen Bildung beider Länder grundsätzlich miteinander vergleichbar sind und damit auch gegenseitig anerkannt werden. In bilateralen Abkommen sind die beiden Länder darüber hinaus übereingekommen, dass bestimmte Aus- und Weiterbildungsabschlüsse gleichgestellt werden.

b) Bilaterale Abkommen mit Frankreich

Die Abschlüsse in der Berufsbildung von Deutschland und Frankreich gelten nach einer Vereinbarung der beiden Länder als »generell miteinander vergleichbar«.
Auch hier gibt es Vereinbarungen über die Gleichstellung von bestimmten Berufsabschlüssen:

Dem Antrag auf Anerkennung bzw. Gleichstellung des österreichischen oder französischen Prüfungszeugnisses sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Beglaubigte Fotokopie des Ausweises
  • Beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse über den/die im Ausland erworbenen Bildungsabschluss bzw. –abschlüsse
  • Falls die Originalzeugnisse nicht in deutscher Sprache verfasst wurden: beglaubigte Fotokopien einer Übersetzung der Originalzeugnisse in die deutsche Sprache von Übersetzern, die bei deutschen Gerichten (Behörden) zugelassen sind

Ergänzend können gefordert werden:

  • der berufliche Werdegang, z.B. in Form eines tabellarischen Lebenslaufs
  • soweit vorhanden, weitere berufliche Zeugnisse

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Handwerkskammer. Ihre/n Ansprechpartner/in finden Sie in unserer Datenbank »Ansprechpartner vor Ort«.

Weiterführende Links

Digitaler Berufsausbildungsvertrag in neuer Version verfügbar >>
Lehrstellen und Praktikumsbörse >>
Emnid-Befragung zum Thema »Ausbildungsabbrüche« [PDF] >>


www.handfest-online.de >>