WHKT-REPORT 07/2010
Bildungsthemen im Koalitionsvertrag in NRW: Stellenwert der beruflichen Bildung im Text deutlich geringer als der Sport
Besonders auffällig ist in den verschiedensten Themenfeldern im Koalitionsvertrag, dass der Fokus insbesondere auf die sozial schwachen gesellschaftlichen Gruppen gerichtet wird und die Kernaussagen recht unscharf und damit in verschiedene Richtungen interpretationsfähig formuliert sind. Es fehlen Aussagen zur Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung, zu dem drängenden Problem der Lehrkräfteversorgung an Berufsschulen und zur Wertschätzung des dualen, betrieblich verantworteten Ausbildungssystems an sich. Was muss die Wirtschaft aus Sicht der beruflichen Bildung im Koalitionsvertrag beschäftigen?
Ausbildung: Wenige Aussagen zu einzelnen Themenfeldern in einem Koalitionsvertrag zu treffen mag positiv zu werten sein, jedoch nicht, wenn es die wenigen zur beruflichen Bildung mit Wirtschaftsbezug sind. So heißt es an den relevanten Stellen:
»Wir begrüßen es, wenn sich die Wirtschaft auch für Jugendliche verantwortlich sieht, die den direkten Weg in die Ausbildung noch nicht finden konnten.«, »Wir wollen bei der von uns angestrebten Ausbildungsgarantie nicht nur die jeweils aktuellen Schulabgängerinnen und Schulabgänger berücksichtigen, sondern auch die Altbewerberinnen und -bewerber.«, »Dabei wollen wir die Wirtschaft aber nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Auch sie muss sich angemessen finanziell beteiligen und ihrer Verantwortung im Rahmen der dualen Ausbildung nachkommen. Bei einem regional unzureichenden Ausbildungsplatzangebot wollen wir die Möglichkeiten der schulischen Ausbildung mit Kammerabschluss offensiv nutzen.« (S. 11 und S. 57)
Natürlich sind auch diese Sätze interpretierbar. Der WHKT wird in seiner Arbeit auf Landesebene alles unternehmen, um den mit der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen im Jahr 1996 eingerichteten Ausbildungskonsens NRW mit dem gemeinsamen Ziel der Verhinderung einer Ausbildungsplatzabgabe/Umlagefinanzierung in diesem Sinne weiterzuführen.
Kopfnoten: Die geplante Abschaffung der Kopfnoten wird vom Handwerk ausdrücklich abgelehnt. Damit nimmt die Landesregierung denjenigen noch die Chance, die bei schlechten Schulnoten aber gutem Arbeits- und Sozialverhalten einen Einstieg in die berufliche Ausbildung schaffen. Es bleibt lediglich positiv zu erwähnen, dass es eine »andere Form« geben soll, das Arbeits- und Sozialverhalten zurückzumelden. Die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens ist für das Einstellungsverhalten von Ausbildungsbetrieben häufig wichtiger als die einzelne Note. Die Wirtschaft hatte bereits im Jahr 2006 dafür plädiert, »zusätzlich« zu den Noten als Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens eine be- und umschreibende Erläuterung zu ergänzen.
Schule: Trotz einiger Aussagen zur neuen Schulpolitik bleibt unklar, wie die angestrebte Gemeinschaftsschule aussehen wird. Der Text liest sich so, als würde es demnächst neben den bisherigen Schulformen eine weitere Schulform, die Gemeinschaftsschule, geben. Es gibt zudem keine klaren Aussagen zur Zukunft der Grundschule. Einige hervorzuhebende Fakten mit Folgen im Bildungssystem sind:
- Inklusion (Anspruch des behinderten Menschen, in der Regelschule unterrichtet zu werden)
- Neu rhythmisierter Unterricht im Ganztag
- Verbesserung des Unterrichts
- Abschaffung verbindlicher Grundschulgutachten
- Schulformwechsel nur auf Antrag der Eltern
- Umwandlung von mind. 30 Prozent der allgemein bildenden Schulen der Sek. I zu Gemeinschaftsschulen in 5 Jahren
- Gymnasien entscheiden schulspezifisch darüber, ob der Weg zum Abitur in 8 oder 9 Jahren erfolgt
- Kommunen entscheiden für ihre Region über die Einführung von Grundschulbezirken
Fachkräftesicherung: Der Koalitionsvertrag sieht den drohenden Fachkräftemangel und will mit dem Mittelstand kooperieren und ein »Sonderprogramm Qualifizierung und Innovation zur Fachkräftesicherung im Mittelstand erarbeiten«. Der WHKT hat sich bereits intensiv mit dem Thema befasst und bereits Empfehlungen in seiner Initiative »Fit für 2025« an die Politik formuliert, die er einbringen wird, denn dies ist aus Handwerkssicht eines der Themen der Zukunft.
Frühkindliche Bildung: Ein Schwerpunkt ist zu Recht die frühkindliche Bildung. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass es eine klare Ablehnung zum angedachten Betreuungsgeld gibt, denn damit würde erreicht, »Kinder vom Bildungsangebot des Kindergartens abzuhalten«.
Elternbeiträge für Kitas/Studiengebühren: Positiv ist, die frühkindliche Bildung für die Eltern schrittweise kostenfrei zu stellen. Bei knappen Ressourcen ist aus Sicht des WHKT eher hier Geld zu investieren als im Bereich der Hochschulen durch Abschaffung der Studiengebühren. Es erscheint zu einfach und zu unrealistisch, erhöhte Ausgaben im Bildungsbereich zu decken durch die Einführung eines Bildungssoli auf Bundesebene und das Aufheben des Kooperationsverbotes von Bund und Ländern.
Die Abschaffung von Studiengebühren ist ein Rückschritt in der Frage der Gleichwertigkeit beruflicher zu akademischer Bildung. Denn in der beruflichen Aufstiegsfortbildung muss der Bildende alle Kosten selbst tragen.
Hochschule: Völlig unklar bleibt in den Ausführungen, ob die Landesregierung das Niveau der akademischen Abschlüsse senken will. Es ist unverständlich, dass sie Vereinbarungen mit den Hochschulen über eine Reduzierung der Stofffülle, der Prüfungsdichte und der Anwesenheitspflichten schließen will.
Positiv ist, dass der vollständige geöffnete Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte nicht nur auf dem Papier gelten, sondern in der Praxis gangbar gemacht werden soll. Interessant ist auch die Aussage, dass der Zugang zum Master konsequent erweitert werden muss. Vielleicht gibt es dann bald, wie in einzelnen Nachbarstaaten, Masterstudiengänge, die unmittelbar auf die in der beruflichen Aufstiegsfortbildung erworbenen Kompetenzen aufbauen.
Koalitionsvertrag Rot-Grün: Meistergründungsprämie wird fortgesetzt
Klare Aussagen gibt es im Koalitionsvertrag von Rot-Grün für Nordrhein-Westfalen zur Gewerbeförderung: Die erfolgreiche und seit 15 Jahren bewährte Meister-Gründungsprämie wird auch unter der neuen Landesregierung fortgesetzt.
Daneben beabsichtigt die neue Landesregierung unter Ministerpräsidentin Kraft weitere Initiativen zur Förderung des Handwerks zu starten und diese mit dem Handwerk in Nordrhein-Westfalen abzustimmen.
Vorlage hierfür könnte die von der SPD im Landtagswahlkampf vorgelegte Konzeption eines Scheckhefts mit weiteren Gutscheinen für das Handwerk nach dem Vorbild der Meister-Gründungsprämie sein.
Besonderen Wert wird das NRW-Handwerk dabei darauf legen, dass unter den neuen Initiativen die unter der alten Landesregierung aufgestockte Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung nicht leidet. Hierzu gibt es keine Aussagen im Koalitionsvertrag.
Europa im Koalitionsvertrag: Eine erste Bewertung
Drei Seiten des Koalitionsvertrags befassen sich explizit mit der europapolitischen Strategie der neuen Landesregierung – mit thematischen Prioritäten und mit Prozessen.
Die Landesregierung will Europapolitik aktiv mit gestalten. Das ist positiv und wichtig. Ein frühzeitiger Dialog mit der Europäischen Kommission und der regelmäßige Austausch mit den Europaparlamentariern aus Nordrhein-Westfalen sind wichtige Bausteine auf diesem Weg. Ebenso wichtig ist jedoch, die weitergehende Verzahnung mit europapolitischen Akteuren vor Ort. Hier sind noch Lücken zu schließen.
Wer das Brüsseler Geschäft kennt, weiß um die Bedeutung von Netzwerken. Nur wer es versteht, sämtliche verfügbaren Kanäle zu nutzen, hat Chancen frühzeitig und bei einer Vielzahl von Themen am Ball zu sein. Bedauerlich ist deswegen, dass der Koalitionsvertrag allein die Rolle der Kommunen als Akteure hervorhebt. Das nordrhein-westfälische Handwerk ist seit Jahren europapolitisch aktiv und gut verzahnt. Es kann mit seiner Expertise, seinen Kontakten und Informationen einen wertvollen Beitrag bei der aktiven Mitwirkung in der Europapolitik leisten. Das gilt im Übrigen auch mit Blick auf die Subsidiaritätskontrolle. Verstöße gegen das Subsidiaritätsprinzip betreffen keineswegs nur Kommunen!
Ein Blick auf die thematischen Schwerpunkte der Landesregierung zeichnet ein durchwachsenes Bild. Die genannten Themen decken einige bedeutende und zukunftsweisende Bereiche ab, bleiben jedoch insgesamt eher vage. Höchst bedauerlich ist, dass Mittelstandspolitik als europapolitisches Anliegen keine Erwähnung wird. Dabei ist es im Interesse des Landes Nordrhein-Westfalen, sicherzustellen, dass europäische Politiken und Gesetze dem »think small first«- Grundsatz entsprechen. Hier gilt es weitergehende Signale zu setzen!
Zu den von der Landesregierung hervorgehobenen Themen gehört die europäische Strukturpolitik. Das nordrhein-westfälische Handwerk beteiligt sich derzeit und kontinuierlich an Dialogen zur Vereinfachung und zur zukünftigen Gestaltung Strukturpolitik auf europäischer Ebene. Absehbar ist, dass die Kohäsionspolitik Neuerungen erfahren wird. Ziel 2-Gebiete wie das Land Nordrhein-Westfalen werden dabei erheblich unter Druck geraten. Mit Interesse erwartet das Handwerk deshalb die Vision der Landesregierung zur künftigen Kohäsionspolitik und signalisiert Bereitschaft, an Konzepten und Ideen mitzuwirken.
Ausbildungsstellen schnellstmöglich besetzen: Vollzeitschüler aus Berufskollegs unmittelbar für betriebliche Ausbildung gewinnen
Seit vielen Jahren beklagt die Wirtschaft in NRW, dass immer mehr Schülerinnen und Schüler nach Beendigung der allgemein bildenden Schule – zum Teil klassenweise – weiter die Schule besucht, und zwar vollzeitschulische Bildungsangebote an Berufskollegs, anstatt eine betriebliche Ausbildung zu beginnen.
Nun hat das Schulministerium reagiert und will die Wirtschaft aktiv bei der Besetzung offener Ausbildungsplätze unterstützen. Es wird von schulischer Seite immer wieder betont, dass sehr viele Vollzeitschüler in den Berufskollegs seien, obwohl sie lieber einen betrieblichen Ausbildungsplatz hätten. So schreibt das Ministerium nach vielen bildungspolitischen Diskussionen nun dem WHKT, dass das »Anliegen, freie Ausbildungsplätze in laufenden vollzeitschulischen Bildungsgängen aktiv zu bewerben, von den Berufskollegs positiv aufgegriffen werden« wird.
Wer das Schreiben des Schulministeriums im Rahmen seiner Akquisetätigkeiten als »Türöffner für Berufskollegs« nutzen möchte, kann es gerne per Mail beim WHKT unter andreas.oehme(at)handwerk-nrw.de anfordern.
WHKT-Grundsatzposition: Handwerkskammern in NRW befürworten Auslandspraktika in der beruflichen Erstausbildung
In einer neuen Grundsatzposition befürworten die Handwerkskammern in NRW ausdrücklich berufliche Auslandsaufenthalte in der handwerklichen Ausbildung und empfehlen eine entsprechende Freistellung der Auszubildenden durch die Betriebe und die Nutzung von bestehenden Fördermöglichkeiten. Denn der Blick über den eigenen Tellerrand hinaus zahlt sich aus. Diese Erkenntnis hat das Handwerk schon früh erlangt und kann mittlerweile auf eine jahrhundertelange Tradition der »Walz« blicken. In Zeiten der Globalisierung und des zusammenwachsenden europäischen Wirtschafts- und Bildungsraumes gewinnen vor allem berufliche Erfahrungen im Ausland immer mehr an Bedeutung.
Die Handwerkskammern in NRW sehen in Auslandsaufenthalten von Auszubildenden entscheidende Vorteile für die Betriebe. Denn der Nachwuchs lernt im Ausland, sich in einer fremden Umgebung zurechtzufinden, bekommt ein Verständnis für kulturelle Vielfalt und eignet sich interkulturelle Kompetenzen an. Die Auszubildenden lernen zudem handwerksspezifische Unterschiede kennen und erweitern ihre Fremdsprachenkenntnisse. Außerdem erfahren die jungen Menschen, dass sie mit ihren, im dualen Ausbildungssystem erworbenen Kompetenzen fachlich anerkannt werden. Sie entwickeln ihre Persönlichkeit weiter und werden in ihrer beruflichen Handlungsweise selbstständiger und flexibler.
Diese erworbenen Kompetenzen verbessern nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben, die jenseits der deutschen Grenzen geschäftlich tätig sind, sondern auch von allen anderen, die selbstständige und flexible Beschäftigte schätzen oder Personen mit Migrationshintergrund zu ihren Kunden zählen.
Die Initiative »let’s go« unterstützt Betriebe und Auszubildende bei der Durchführung von Auslandspraktika über die Online-Dienste www.letsgo-handwerk.de und www.letsgo-azubi.de.
Weitere Informationen zum Thema und den vollständigen Wortlaut der Grundsatzposition erhalten Sie beim WHKT, Mobilitätsberaterin: Daniela Bruchsteiner, E-Mail: daniela.bruchsteiner(at)handwerk-nrw.de. Die Mobilitätsberatung wird finanziell gefördert im Rahmen des Programms »Betriebliche Mobilitätsberatung« durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds.
Hochschulzugang für Gesellen/Facharbeiter: Man muss kein Abi haben, um zu studieren – Leistungsdruck von Schülerinnen und Schülern genommen
Nachdem der WHKT in seinem Report 3/2010 über die neue Hochschulzugangsregelung für beruflich Qualifizierte berichtete, gab es großes Interesse und zahlreiche Nachfragen nach der konkreten Regelung. Auf den Punkt gebracht, besagt die Berufsbildungshochschul-zugangsverordnung:
- Meisterinnen und Meister dürfen alle Fächer an allen Hochschulen studieren.
- Gesellen dürfen nach drei Berufsjahren an allen Hochschulen ein fachbezogenes Studium beginnen.
- Für alle anderen sowie für Gesellen, die ein anderes als das fachlich entsprechende Studium aufnehmen wollen, stehen eine Zugangsprüfung und ein Probestudium offen, um die Zugangsberechtigung zu erhalten.
Besonders wertvoll an der Regelung ist, dass sie den Druck von den Schülerinnen und Schülern nimmt, unbedingt das Abitur in der gymnasialen Oberstufe oder an Berufskollegs machen zu müssen. Durch die Öffnung des staatlichen Berechtigungssystems kann jeder seinen persönlichen beruflichen Neigungen nachgehen und anschließend immer noch studieren. Vor allem werden durch diese Regelung auch Warteschleifen abgebaut. Gerade die Absolventen von Realschulen müssen nun keine mehrjährigen vollzeitschulischen Bildungsgänge an Berufskollegs besuchen, um eine formale Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben und sich vermeintlich »alle Möglichkeiten offen zu halten«.
Diese Hochschulzugangsregelung bietet Chancen und hat vor allem den Vorteil, dass man sich auch später noch für ein Studium entscheiden kann. Dies entspricht einer zunehmend dynamischeren Arbeitswelt, in der kaum jemand einen Beruf erlernt und diesen dann lebenslang ausübt.
Mit dem Verfassungsschutz für Demokratie: Auftakt für mehr Aufklärung gegen Extremismus
Der WHKT hat mit IHK NRW die betriebliche Sicht zum Thema »Demokratie und Extremismus« auf einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Innenministerium verdeutlicht. Im Folgenden ein paar Auszüge aus den Grußworten von WHKT-Präsident Franz-Josef Knieps vom 21.06.2010:
»Die Handwerkskammern, ja alle Kammern sind als Wirtschaftsselbstverwaltung Ausdruck des Demokratieprinzips. Die Kammern erledigen öffentliche, staatliche Aufgaben in eigener Verwaltung. Die Kammern leben damit Demokratie, indem sie sich nicht auf den Staat verlassen, sondern in eigener Verantwortung hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, günstiger und wirtschaftsnäher als der Staat das je könnte. [...] Wir Kammern vereinen staatliches Handeln mit wirtschaftlichem Denken. Insofern ist es für uns auch gar keine Frage, gemeinsam mit dem Verfassungsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen für mehr Aufklärung in Sachen Extremismus zu sorgen und Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, Ausbilder und Multiplikatoren auf bestehende Unterstützungsangebote hinzuweisen. [...] Für unsere Handwerksbetriebe, unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Menschen eng miteinander arbeiten und Teams bilden. Mit durchschnittlich 6 Mitarbeitern bildet der Handwerksbetrieb häufig insgesamt genau ein Team. Da brauchen wir Toleranz, auch für ein gutes Betriebsklima. [...] In einer Studie, die wir von der Universität Wuppertal haben durchführen lassen, ist die Situation in den Handwerksbetrieben einmal treffend beschrieben worden:
Kennzeichnend für die Lehre in den Handwerksbetrieben ist, dass sie vielmehr persönlich als rein ökonomisch geprägt ist. Kennzeichnend für eine solche Form des Wirtschaftens ist, dass die Akteure in engem Kontakt stehen und gewisse Einblicke in das Privatleben der anderen erhalten. Ein zentrales Stichwort in Bezug auf die Ausbildung ist hier das »Kümmern«. Der Ausbilder verspürt eine Verantwortung gegenüber dem Auszubildenden, nicht nur in Hinblick auf berufliche Schwierigkeiten. [...]
Genau dies [...] ist im Hinblick auf unser heutiges Thema sicherlich eine große Stärke. Junge Menschen werden als Auszubildende in ein überschaubares soziales Gefüge aufgenommen, ihnen wird entsprechend ihrer beruflichen und persönlichen Entwicklung Verantwortung übertragen, und sie spüren, dass sie gebraucht werden.
Wenn wir es in Betrieben mit Extremismus zu tun haben, handelt es sich immer um einzelne Personen. Ein Betrieb kann aber gegen eine ganze Organisation, die dahinter steht, nichts ausrichten. Deshalb müssen wir die handelnden Akteure in den Betrieben ermutigen, sich bei Bedarf Hilfe und Unterstützung zu suchen, die mit der Garantie der Vertraulichkeit arbeitet. Denn kein Betrieb kann es sich erlauben, als Keimstätte des Extremismus bezeichnet zu werden. Denn dann kommt auch kein Kunde mehr.«
Dezentrale Folgeveranstaltungen mit dem Verfassungsschutz sind von Seiten der Wirtschaft geplant.
Modellversuch ab kommendem Schuljahr: Fach »Wirtschaft« nun an 70 Realschulen in NRW
Aufgrund des großen Interesses der Realschulen im Land wird der Modellversuch zur Einführung eines eigenständigen Faches Wirtschaft an dieser Schulform nicht auf 30 Schulen begrenzt, sondern direkt bei allen 70 Schulen in 53 Städten bzw. Kreisen, die sich dafür beworben hatten, durchgeführt.
Der WHKT freut sich über das große Engagement und den Gestaltungswillen der Realschulen, sich in diesem Thema stärker im eigenen Sinne und natürlich im Sinne ihrer Schülerinnen und Schüler einzubringen. Ein Lob auch an das Schulministerium, bei diesem der Wirtschaft so wichtigen Thema und Fach nicht an den ursprünglich gesetzten 30 Schulen für den Modellversuch festzuhalten.
Bei der Auftaktveranstaltung im Schulministerium am 30. Juni 2010 ist deutlich geworden, dass zwei Varianten des Faches erprobt werden. Ein Teil der Schulen erprobt das Pflichtfach Wirtschaft, der andere Teil das Wahlpflichtfach Ökonomie. Es bestehen bereits jetzt schon gute Aussichten, das Wahlpflichtfach nach der Erprobung landesweit zu übernehmen; alle Regularien für Wahlpflichtfächer sind eindeutig festgelegt. Ein reguläres Pflichtfach Wirtschaft wird sowohl von der Ausgestaltung des Inhalts als auch vom Umfang her erprobt. Hierbei hat jede Schule weitgehende Gestaltungsfreiheit. Zu einer Ausweitung der Stundentafel kommt es jedoch nicht. Damit ist auch die Forderung der Wirtschaft erfüllt, nicht immer mehr Anforderungen an Schulen zu stellen, sondern in gleichem Umfang andere Fächerinhalte zu reduzieren. Letzteres erscheint nicht unüberwindbar, da ökonomische Grundbildung bereits jetzt Gegenstand der Fächer Erdkunde, Geschichte und Politik sein sollte.
Besuch der stellvertretenden KMU-Beauftragten in Mönchengladbach und Düsseldorf
Am 23. Juni 2010 besuchte die stellvertretende Mittelstandsbeauftragte der Europäischen Kommission, Frau Joanna Drake, Nordrhein-Westfalen.
Die Mittelstandsbeauftragte der Kommission – oder KMU-Beauftragten, wie sie im europäischen Jargon genannt wird – hat schwerpunktmäßig zwei Aufgabenbereiche: sie soll den Informationsaustausch zwischen Europäischer Kommission und mittelständischer Wirtschaft fördern. Darüber hinaus soll sie sicherstellen, dass die Interessen der mittelständischen Wirtschaft kommissionsintern, also insbesondere bei der Vorbereitung von Gesetzen, angemessen berücksichtigt werden.
Frau Drake hat das Amt der stellvertretenden KMU-Beauftragten im Frühjahr 2010 aufgenommen. Anliegen ihres Besuches war zum einen, handwerkliche Unternehmen zu besuchen. Zum anderen wollte sich Frau Drake über das Funktionieren des von der Europäischen Kommission finanzierten »Enterprise Europe-Netzwerks« in Nordrhein-Westfalen erkundigen. Der Besuch im nordrhein-westfälischen Handwerk war der erste vor-Ort-Besuch der maltesischen Kommissionsbeamtin.
Das Ergebnis ist erfreulich: Nach dem Besuch dreier Unternehmen im Raum Mönchengladbach, zeigte sich Frau Drake beeindruckt von der Qualität, dem Innovationsgeist und der Leidenschaft der Unternehmen und der Unternehmer. Sie habe viele Eindrücke und Erkenntnisse mitgenommen und freue sich auf die Fortsetzung des Dialogs mit dem nordrhein-westfälischen Handwerk. Aus Sicht des WHKT ein positiver erster Schritt, an den es nun anzuknüpfen gilt.
WHKT beteiligt sich an der Konsultation »Intelligente Regulierung«
Intelligente Regulierung ist das, was sich alle wünschen und was im Einzelfall doch schwer zu verwirklichen ist: die Qualität der Rechtsakte und der Gesetzgebungsverfahren systematisch zu verbessern.
Sowohl die Europäische Kommission als auch das Europäische Parlament befassen sich derzeit intensiv mit der Frage, wie man das Ziel einer »smart regulation« vorantreiben kann. Voraussichtlich im kommenden Herbst wird die Europäische Kommission eine Mitteilung zu diesem Thema vorlegen. Sie soll vor allem vier Fragen nachgehen:
- Wie kann es gelingen, die Ergebnisse der europäischen Bemühungen um Bürokratieabbau und um Vereinfachung des europäischen Rechts für Unternehmen und Bürger deutlicher spürbar zu machen?
- Was muss die Kommission tun, um interessierte Kreise besser in Konsultationsprozesse einzubinden? Insbesondere: Wie kann das Instrument der »öffentlichen Konsultation« wirksamer gestaltet werden?
- Ist eine regelmäßige Evaluation von Rechtsakten sinnvoll und wenn ja, wie sollte sie organisiert werden?
- Wie können Folgenabschätzungen, die im Vorfeld von Gesetzesvorschlägen vorgelegt werden, gesellschaftliche/soziale Auswirkungen von Gesetzen und die zu erwartenden Verwaltungslasten besser aufzeigen?
Der WHKT hat sich mit einem Beitrag an der Konsultation beteiligt. Er gibt unter anderem zu bedenken, dass die eher geringe Beteiligungsquote an Konsultationen nicht nur mit mangelnder Information zu tun hat. Wesentliche »Frustrationsfaktoren« sind die Masse der Konsultationen, deren Gestaltung und das mangelnde Feedback.
Viele Konsultationen sind für Menschen, deren tägliches Geschäft nicht die Europapolitik ist, schwer zu verstehen. Sie erwecken mitunter den Eindruck, als sammele die Kommission nur Bestätigung für einen bereits ausgearbeiteten Plan und seine Antworten findet man nur schwerlich in den Ergebnisberichten wieder, die oftmals einen eher kursorischen Charakter und einen hohen statistischen Aussageanteil haben. Konsultationen sollten deswegen vereinfacht und verstärkt als mehrstufiges Verfahren ausgestaltet werden.
Den kompletten Konsultationsbeitrag senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Umfrage zur interkulturellen Öffnung: Vielfalt im Gespräch
Die Förderung interkultureller Kompetenzen und Potenziale, der Abbau von kulturbedingten Beratungshürden und -hemmnissen sowie die feste Verankerung interkultureller Öffnungsprozesse in den Köpfen und Strukturen ist und bleibt eine wichtige Aufgabe wirtschaftlicher Selbstverwaltungseinrichtungen. Auf allen Ebenen und in allen Zuständigkeitsbereichen findet interkulturelle Öffnung im Sinne eines Querschnittsthemas statt. Ein guter Beweis hierfür: Der Integrationsatlas der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e.V. (ZWH), der eine Vielzahl an Projekten und Initiativen übersichtlich zusammenfasst.
Um nunmehr aufzeigen zu können, in welchen Bereichen wirtschaftliche Selbstverwaltungs- und berufliche Qualifizierungseinrichtungen weitere Handlungsbedarfe und Anknüpfungspunkte für eine Intensivierung interkultureller Öffnungsprozesse sehen, bereitet der WHKT im Rahmen seiner Beteiligung am IQ-Netzwerk eine entsprechende Umfrage vor. Hierbei sollen insbesondere die Bereiche Organisations- und Personalentwicklung im Fokus stehen. Die ausgewerteten Ergebnisse dieser anonymisierten Umfrage sollen Ende 2010 vorliegen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirtschaftlicher Selbstverwaltungseinrichtungen sowie beruflicher Bildungs- und Beratungseinrichtungen, die sich bereits jetzt für die Umfrage anmelden möchten, senden eine Mail mit dem Stichwort »Umfrage interkulturelle Öffnung« an die WHKT-Adresse proqua@handwerk-nrw.de. Sobald die Befragung startet – voraussichtlich im September 2010 – erfolgt eine direkte Kontaktaufnahme.
Das Netzwerk IQ wird finanziell vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt. Mehr dazu und über die Aktivitäten, Produkte und Partner: www.intqua.de oder www.pro-qualifizierung.de.
Anmeldeschluss für DesignTalente Handwerk NRW verlängert auf den
1. August 2010
Der Anmeldeschluss für den Wettbewerb »DesignTalente Handwerk NRW« wurde auf den 1. August 2010 verlängert. »Nutzen Sie diese Chance, überprüfen Sie Ihre Qualifikation und nehmen Sie teil«, so Reiner Nolten, Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT). Die Teilnahme könnte sich lohnen! Denn: Vergeben werden maximal neun Preise in einer Gesamthöhe von 22.500 Euro.
Alles Wissenswerte zum Wettbewerb finden Sie unter www.designtalente-handwerk-nrw.de. Hier können Anmeldungen und Vormerkungen vorgenommen und die Teilnahmebedingungen auf die eigene Qualifikation hin abgeglichen werden.
Der Wettbewerb »DesignTalente Handwerk NRW 2010« richtet sich an junge Gesellen oder Meister, aber auch an Studenten und Absolventen von Gestaltungsakademien im Alter von unter 31 Jahren.
In neun Werkbereichen (1. Farbe, Fotografie, Leder, Papier, 2. Gerät, 3. Glas, 4. Holz, 5. Keramik, 6. Metall, 7. Schmuck, 8. Stein und 9. Textil) können sich Designtalente dem Wettbewerb stellen. In jedem Werkbereich gibt es einen Preis für die jeweils beste Wettbewerbsarbeit, der jeweils mit 2.500 Euro dotiert ist. Jeder Teilnehmer kann bis zu drei Arbeiten einreichen.
In diesem Jahr werden die von der Fachjury ausgewählten Arbeiten in der Zeit vom 16.09.2010 bis zum 23.09.2010 auf Zollverein in Essen der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Wettbewerb ist gefördert mit Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Westdeutschen Handwerkskammertag, Ansprechpartner: Rechtsanwalt Harald Bex, Tel.: 0211/3007-765, Fax: 0211/3007-900, E-Mail: harald.bex(at)handwerk-nrw.de
»Q-rouge« – Die Auszeichnung für Gestaltungsqualität im Handwerk NRW: Auszeichnung Q-rouge – Anmeldung bis zum 05.08.2010 möglich
Das Qualitätssiegel »Q-rouge« wird auch in diesem Jahr wieder an Produkte verliehen, die einen besonders hohen Grad handwerklich-gestalterischer Qualität aufweisen. Die Zuerkennung erfolgt durch eine unabhängige Jury.
Die seit 2003 ausgezeichneten Produkte zeigen das hervorragende gestalterische Leistungsspektrum des Handwerks in Nordrhein-Westfalen. Auch in 2010 will der Westdeutsche Handwerkskammertag diese handwerklichen Leistungen dokumentieren und prämieren.
»Q-rouge« können ausschließlich körperhaft vorhandene und handwerklich produzierte Produkte erhalten. Das Qualitätssiegel kann von dem herstellenden Betrieb im Rahmen des Produktmarketings eingesetzt werden. Die von der Fachjury zuerkannten Produkte werden in diesem Jahr auf Zollverein in Essen ausgestellt und die Handwerksbetriebe ausgezeichnet.
Vorschläge bzw. Anmeldungen für die Auszeichnung in diesem Jahr können bis zum 05. August 2010 beim Westdeutschen Handwerkskammertag eingereicht werden.
Die Anmeldung ist über das Internet auf der Seite www.q-rouge.de oder mit der dem Folder »Q-rouge gestaltung ausgezeichnet« beigefügten Karte möglich. Dieser Folder ist bei den Handwerkskammern, den Fachverbänden und dem Westdeutschen Handwerkskammertag erhältlich.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Westdeutschen Handwerkskammertag, Sternwartstraße 27–29, 40223 Düsseldorf, Ansprechpartner: Rechtsanwalt Harald Bex, Tel.: 0211/3007-765, Fax: 0211/3007-900 oder im Internet unter www.q-rouge.de
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