Aktuelles >Presse >Archiv

Nr. 30/09: 19.08.2009

WHKT und LGH geben Broschüre »Das handwerkliche Sachverständigenwesen« neu heraus

Das Know-how der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks ist bei gerichtlichen sowie bei außergerichtlichen Streitigkeiten gefragt und unverzichtbar. Denn: Ihre Kompetenz hilft unter anderem zu klären, wie eine mängelfreie handwerkliche Leistung hätte aussehen müssen. Ein wichtiges und anspruchsvolles Amt also, dass besondere Ansprüche an jeden Gutachter stellt.

Um die Bedeutung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Handwerks darzustellen und hervorzuheben, haben der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) und die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) in Zusammenarbeit die Broschüre »Das handwerkliche Sachverständigenwesen« neu aufgelegt. In der Broschüre wird der Weg ins Sachverständigenamt ebenso erläutert wie die damit einhergehenden Pflichten.

Überdurchschnittliche berufliche Fachkenntnisse und Erfahrungen, die Fähigkeit, Gutachten zu erstellen und zu vertreten, sowie Persönlichkeitsmerkmale wie Zuverlässigkeit oder Unbescholtenheit zählen zu den Grundvoraussetzungen für das Amt des Sachverständigen. Mit einem solchen Schritt übernimmt man eine hohe Verantwortung. Daher legen die Handwerkskammern strenge Maßstäbe an die Interessenten an. Zudem gilt die öffentliche Bestellung jeweils nur für fünf Jahre. Dies, eine regelmäßige Fortbildung und die Pflicht zu Objektivität und Neutralität sollen die Gewähr dafür bieten, dass die Auftraggeber des Sachverständigen auch tatsächlich eine korrekte Beurteilung von Waren, Leistungen, Preisen, Kosten- und Sanierungsvorschlägen bekommen.

Des Weiteren geht es in der Broschüre um die Besonderheiten von Gerichts- und Privatgutachten, um die Zusammenarbeit des Sachverständigen mit dem Gericht, um Form und Inhalt von Gutachten, um die Haftung und die Vergütung für die Tätigkeiten. Vertragsmuster für die Erstattung eines Privatgutachtens und eines Schiedsgutachtens komplettieren das Informationsangebot der Broschüre zum Sachverständigenwesen.

Die Broschüre ist kostenlos bei der LGH zu beziehen (Tel.: 0211/ 30 10 8-401, E-Mail: luecke(at)lgh.de) und steht als Downloadfassung unter www.handwerk-nrw.de/service im Bereich »Aktuelles« bereit.

Pressemeldung vom

Nr. 30/09: 19.08.2009