Nr. 20/09: 26.05.2009
DGB NRW und Handwerkskammern in NRW beraten Auszubildende bei Kurzarbeit und Insolvenz
DGB NRW und der Westdeutsche Handwerkskammertag haben gemeinsam eine Broschüre herausgebracht, mit der Auszubildende im Fall von Kurzarbeit und Insolvenz des ausbildenden Betriebs beraten werden. Die Auszubildenden erhalten Informationen darüber, welche Auswirkungen Kurzarbeit und Insolvenz auf ihre Ausbildung haben und welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten sie ausschöpfen können. Außerdem werden Ansprechpartner vermittelt, die von den Auszubildenden konsultiert werden können, wenn das Ausbildungsverhältnis infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise gefährdet ist.
»Die Auszubildenden sind sehr verunsichert, weil sie nicht wissen, was die Krise für sie bedeutet. Und im Ernstfall stehen sie oft mit ihren Sorgen und Nöten alleine da. Mit unserer Broschüre wollen wir den jungen Menschen eine erste Orientierung bieten. Grundsätzlich gilt: kein Auszubildender soll seine Ausbildung abbrechen müssen, wenn sein Betrieb pleite geht«, erklärte Guntram Schneider, Vorsitzender des DGB NRW heute in Düsseldorf. »Damit Auszubildende zu ihrem Recht kommen und keine falschen Entscheidungen treffen, die später für sie nachteilig ausgehen könnten, sollten sie sich diese Broschüre unbedingt anschauen«, betonte Franz-Josef Knieps, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertags.
Die Broschüre steht zum Download bereit unter:
www.handwerk-nrw.de/service, Bereich »Aktuelles«
