Aktuelles >Presse >Archiv

Nr. 13/09: 21.04.2009

Starthelfer/innen engagieren sich beim Girls'Day

Der Girls’Day am 23. April 2009 ist auch dieses Jahr wieder eine sehr gute Gelegenheit für junge Mädchen, Einblicke in Berufe zu erhalten, die von Frauen bisher nur selten gewählt werden. Diese sind meist im gewerblich-technischen, naturwissenschaftlichen Bereich angesiedelt.

Im Rahmen des Projektes »Starthelfer Ausbildungsmanagement«, welches mit Mitteln der EU und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert wird, engagieren sich auch mehrere Starthelfer/innen der Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern in NRW für die Mädchen vor Ort in ihren Regionen mit verschiedenen Aktionen.

In Schulen und Bildungseinrichtungen des Landes NRW sind Starthelfer/innen anzutreffen, um z. B. für Schülerinnen Informationen zu Ausbildungs- und Karrieremöglichkeiten in den typischen Männerberufen bereit zu halten oder einen Bewerbungsmappencheck zu geben. Besonders Schülerinnen in den Abschlussklassen dürfen sich angesprochen fühlen und sind gerne zu einem Beratungsgespräch über ihre berufliche Zukunft eingeladen.

Informationsstände der Kammern sind auf vielen Börsen und Aktionstagen zum Girls’Day zu finden. So besteht z. B. im Ausbildungszentrum der HWK Dortmund die Möglichkeit, sich einen Einblick in die Ausbildungsberufe Anlagenmechanikerin, Fotografin oder Zahntechnikerin zu verschaffen und sich genau über diese und auch noch weitere Berufsbilder zu informieren.

Auch andere Handwerksorganisationen engagieren sich am Girls’Day. So können z. B. die Schülerinnen in den Bildungszentren des Baugewerbes in Krefeld interessante Einblicke in die Berufe des Baugewerbes gewinnen, und u.a. erleben wie sich die Arbeit der Straßen- und Kanalbauer gestaltet.

Alle Mädchen sind herzlich dazu aufgerufen, die Chancen des Girls’Day – Mädchen Zukunftstags für ihre ganz persönliche berufliche Zukunft zu nutzen.

Weitere Informationen im Internet unter www.girls-day.de.

Pressemeldung vom

Nr. 13/09: 21.04.2009