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Nr. 11/09: 09.04.2009

Gründungsbereitschaft lässt im Handwerk auch in der Krise nicht nach / Meistergrün­dungsprämie im ersten Quartal 2009 weiter stark gefragt

Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie teilt mit:

Die Wirtschaftskrise ist in vielen Handwerksbranchen spürbar. Auf die Bereitschaft von Meisterinnen und Meistern, sich selbstständig zu machen, wirkt sich das aber nicht aus. Dies zeigt der Antragseingang für die Meistergründungsprämie NRW. Im ersten Quartal 2009 haben 239 junge Meisterinnen und Meister Anträge auf diese Existenzgründungs­hilfe des Landes in Höhe von 7.500 Euro gestellt. Zum Vergleich: Im ersten Quartal des Vorjahres gab es nur 188 Antragseingänge bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Hand­werks (LGH), die dieses Förderprogramm im Auftrag des Landes ab­wickelt. Im gesamten Jahr 2008 haben insgesamt 726 junge Meisterin­nen und Meister diesen Zuschuss bei ihrem Schritt in die Selbstständig­keit erhalten, seit dem Start des Programms in 1995 sind es rund 12.000.

„Die Meistergründungsprämie bestätigt sich erneut als wichtige Zu­kunftsinvestition“, betonte Wirtschaftsministerin Christa Thoben dazu heute in Düsseldorf. Sie bleibe weiterhin sehr attraktiv und sei das erfolgreichste und aus Sicht des Steuerzahlers kostengünstigste Existenzgründungsprogramm aller Zeiten. Hier würden mit geringem finanziellem Förderaufwand hohe positive Arbeitsplatzeffekte erzielt – und das auch in Zeiten, in denen in anderen Wirtschaftsbereichen viel­fach nur noch über die Höhe des Arbeitsplatzabbaus diskutiert werde.

In einer Befragung unter den geförderten Existenz gründenden Hand­werksmeisterinnen und -meistern war erst vor wenigen Monaten ermit­telt worden, dass diese sehr stark auf ihr eigenes Fachwissen und auf die Erfahrungen im Unternehmen bauen. Als wichtige Motivations­faktoren folgen die Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern und ge­genüber der eigenen Familie sowie die mit der Selbstständigkeit eröffnete Chance zur Selbstverwirklichung.

Die Meistergründungsprämie erhalten Handwerksmeisterinnen und –meister, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen beziehungs­weise sich an einem Betrieb zu mindestens 50 Prozent beteiligen. Da die Prämie einen Anreiz zur Schaffung oder Sicherung von Beschäf­tigung geben soll, müssen Geförderte nach Ablauf von drei Jahren nachweisen, dass sie Mitarbeiter zusammengerechnet über mindestens 24 Monate hinweg sozialversicherungspflichtig beschäftigt haben. Hochgerechnet konnten dank der staatlichen Unterstützung nach den Erkenntnissen der Begleitforschung inzwischen mehr als 60.000 Ar­beitsplätze geschaffen oder gesichert werden. Das entspricht einem Zuschuss von weniger als 2.000 Euro pro Stelle.

Weitere Informationen zur Meistergründungsprämie finden Sie unter www.lgh.de.

Ansprechpartner für weiterführende Fragen ist:
Harald Siebert
Referent für Öffentlichkeitsarbeit
Landes-Gewerbeförderungsstelle des
nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.

Tel.: 0211/ 30 10 8-321
Fax: 0211/ 30 10 8-530
E-Mail: siebert(at)lgh.de

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Nr. 11/09: 09.04.2009