Nr. 11/09: 09.04.2009
Gründungsbereitschaft lässt im Handwerk auch in der Krise nicht nach / Meistergründungsprämie im ersten Quartal 2009 weiter stark gefragt
Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie teilt mit:
Die Wirtschaftskrise ist in vielen Handwerksbranchen spürbar. Auf die Bereitschaft von Meisterinnen und Meistern, sich selbstständig zu machen, wirkt sich das aber nicht aus. Dies zeigt der Antragseingang für die Meistergründungsprämie NRW. Im ersten Quartal 2009 haben 239 junge Meisterinnen und Meister Anträge auf diese Existenzgründungshilfe des Landes in Höhe von 7.500 Euro gestellt. Zum Vergleich: Im ersten Quartal des Vorjahres gab es nur 188 Antragseingänge bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH), die dieses Förderprogramm im Auftrag des Landes abwickelt. Im gesamten Jahr 2008 haben insgesamt 726 junge Meisterinnen und Meister diesen Zuschuss bei ihrem Schritt in die Selbstständigkeit erhalten, seit dem Start des Programms in 1995 sind es rund 12.000.
„Die Meistergründungsprämie bestätigt sich erneut als wichtige Zukunftsinvestition“, betonte Wirtschaftsministerin Christa Thoben dazu heute in Düsseldorf. Sie bleibe weiterhin sehr attraktiv und sei das erfolgreichste und aus Sicht des Steuerzahlers kostengünstigste Existenzgründungsprogramm aller Zeiten. Hier würden mit geringem finanziellem Förderaufwand hohe positive Arbeitsplatzeffekte erzielt – und das auch in Zeiten, in denen in anderen Wirtschaftsbereichen vielfach nur noch über die Höhe des Arbeitsplatzabbaus diskutiert werde.
In einer Befragung unter den geförderten Existenz gründenden Handwerksmeisterinnen und -meistern war erst vor wenigen Monaten ermittelt worden, dass diese sehr stark auf ihr eigenes Fachwissen und auf die Erfahrungen im Unternehmen bauen. Als wichtige Motivationsfaktoren folgen die Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern und gegenüber der eigenen Familie sowie die mit der Selbstständigkeit eröffnete Chance zur Selbstverwirklichung.
Die Meistergründungsprämie erhalten Handwerksmeisterinnen und –meister, die ein Unternehmen gründen oder übernehmen beziehungsweise sich an einem Betrieb zu mindestens 50 Prozent beteiligen. Da die Prämie einen Anreiz zur Schaffung oder Sicherung von Beschäftigung geben soll, müssen Geförderte nach Ablauf von drei Jahren nachweisen, dass sie Mitarbeiter zusammengerechnet über mindestens 24 Monate hinweg sozialversicherungspflichtig beschäftigt haben. Hochgerechnet konnten dank der staatlichen Unterstützung nach den Erkenntnissen der Begleitforschung inzwischen mehr als 60.000 Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden. Das entspricht einem Zuschuss von weniger als 2.000 Euro pro Stelle.
Weitere Informationen zur Meistergründungsprämie finden Sie unter www.lgh.de.
Ansprechpartner für weiterführende Fragen ist:
Harald Siebert
Referent für Öffentlichkeitsarbeit
Landes-Gewerbeförderungsstelle des
nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.
Tel.: 0211/ 30 10 8-321
Fax: 0211/ 30 10 8-530
E-Mail: siebert(at)lgh.de
