Nr. 02/09: 03.02.2009
Konjunkturpaket II: Kommunen müssen erweiterte Vergabegrenzen zu Gunsten der regionalen Wirtschaft nutzen
Im Rahmen des Konjunkturpaketes II werden erhebliche zusätzliche Mittel für bauliche Maßnahmen des Bundes und insbesondere der Länder und Kommunen bereitgestellt und die Bundesregierung hat mit einschlägigen Erlassen vom 27.01.2009 nun zur Umsetzung der Investitionsinitiative zwecks Beschleunigung der Vergabeverfahren die Wertgrenze bei Baumaßnahmen (VOB) für freihändige Vergabe auf 100 Tsd. Euro und für beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb auf 1 Mio. Euro festgesetzt. Im VOL-Bereich gilt eine einheitliche Wertgrenze von 100 Tsd. Euro.
Das Handwerk in Nordrhein-Westfalen begrüßt ausdrücklich das Investitionsprogramm. Wichtig sei allerdings, so Reiner Nolten, Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertrages, dass die Kommunen die erweiterten Vergabegrenzen zu Gunsten der regionalen Wirtschaft nutzen und die Aufträge bei den Betrieben vor Ort auch tatsächlich ankommen. Hier muss mit Augenmaß und Verantwortlichkeit mit den größeren Freiheiten umgegangen werden, die die höheren Wertgrenzen bieten.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Westdeutschen Handwerkskammertag, Sternwartstraße 27–29, 40223 Düsseldorf, Ansprechpartner: Rechtsanwalt Harald Bex, Tel.: 0211/3007-765, Fax: 0211/3007-900.
