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Nr. 66/08: 24.10.2008

WHKT begrüßt Änderung der Landesbauordnung: Erleichterungen für Bürger und Handwerker bei kleineren Bauvorhaben

Durch eine am 23.10.2008 vom Landtag verabschiedete Gesetzesänderung wird die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vereinfacht. Dadurch ist es möglich, dass bei kleineren Bauvorhaben – wie z.B. kleineren Terrassenüberdachungen, Wintergärten, Dachgauben oder Balkonen – nun auch staatlich geprüfte Techniker und Handwerker die Pläne bei den Bauaufsichtsbehörden einreichen können.

»Die Gesetzesänderung macht die Abwicklung kleinerer Bauvorhaben für die Bürger überschaubarer und unkomplizierter, ist ein weiterer Schritt der Landesregierung in Richtung Bürokratieabbau und bringt die hohe fachliche Kompetenz des Handwerks zum Ausdruck«, so Reiner Nolten, Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertages in Düsseldorf.

Bisher waren nur Architekten oder Bauingenieure dazu berechtigt, die Pläne bei den Bauaufsichtsbehörden einzureichen. Mit der Gesetzesänderung wird die nordrhein-westfälische Bauordnung zudem der Musterbauordnung der Länder angepasst.

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Nr. 66/08: 24.10.2008