Nr. 46/08: 01.07.2008
Energieausweis seit 01. Juli 2008 Pflicht: Gebäudeenergieberater des Handwerks beraten kompetent in Sachen »Energieausweis«
Seit dem 01. Juli 2008 ist der Gebäudeenergieausweis auch im Gebäudebestand Pflicht. Eigentümer, die ihr Gebäude vermieten, verpachten oder verkaufen wollen, müssen dem Käufer bzw. Mieter einen Energieausweis vorweisen können. Während Wohngebäude, die bis 1965 fertiggestellt wurden jetzt schon von der Regelung betroffen sind, greift für jüngere Wohngebäude die Regelung ab dem 01. Januar 2009.
Reiner Nolten, Hauptgeschäftsführer des WHKT: »Auf die Eigentümer kommen eine Reihe von Fragen rund um die Themen »Energieeffizienz und Energieeinsparung« zu. Mit den Gebäudeenergieberatern des Handwerks stehen den Eigentümern kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die alle relevanten Fragen beantworten, kompetent beraten und Energieausweise ausstellen können.«
Zudem können die Energieberater des Handwerks den Eigentümern auch helfen, die energetischen Schwachstellen des Gebäudes zu erkennen und zu analysieren, um Modernisierungen vorzuschlagen bzw. durchzuführen.
Um den zuständigen Energieausweisaussteller schnell finden zu können, hat der WHKT eine Datenbank für Energieausweisaussteller aus dem Handwerk erstellt. Unter www.eaa-handwerk.de stehen alle Suchkriterien zur schnellen und bequemen Online-Suche bereit.
