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Nr. 53/07: 18.07.2007

Entsendegesetz vom EuGH weitgehend bestätigt

Die deutschen Vorschriften zum Schutz vor Lohn-Dumping sind vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitgehend bestätigt worden. Der Gerichtshof in Luxemburg wies eine Klage der EU-Kommission gegen das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz in mehreren Punkten ab. So wurden zwar nicht Schutzmaßnahmen gegen Lohn-Dumping an sich moniert, sondern einzelne Kontrollvorschriften. Die EU-Kommission hatte u.a. gegen die Übersetzungspflicht geklagt, weil sie ausländischen Unternehmen den Einsatz ihrer Mitarbeiter auf deutschen Baustellen erschwere. Der Gerichtshof erklärte nun, im Interesse des Arbeitnehmerschutzes sei die deutsche Vorschrift gerechtfertigt. Kontrollen auf den Baustellen würden ohne eine Übersetzung der Unterlagen \"übermäßig erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht\". Das Handwerk in Nordrhein-Westfalen sieht sich mit seinen Forderungen in dem Urteil bestätigt. Eine Erschwerung der Kontrollen entsandter Arbeitnehmer hätte dem Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor geöffnet.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie beim Westdeutschen Handwerkskammertag, Ansprechpartner: RA Harald Bex, E-Mail: harald.bex

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Nr. 53/07: 18.07.2007