Aktuelles >Presse >Archiv

Nr. 50/07: 12.07.2007

Feinstaub und innerstädtisches Handwerk: Existenzbedrohung der Handwerksbetriebe und Gefährdung der Versorgung der Bevölkerung

Seit dem 1. März 2007 können Kommunen in Nordrhein-Westfalen zur Senkung der Luftschadstoffbelastungen sogenannte Umweltzonen ausweisen und Autos mit hohen Feinstaub- und Stickstoffdioxidemissionen aussperren. Das genaue Verfahren ist im Rahmen der seit dem 1. März 2007 bundesweit geltenden Kennzeichnungs-Verordnung für emissionsarme Autos geregelt.

Das Handwerk in Nordrhein-Westfalen sieht mögliche Fahrverbote für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben angesichts des marginalen Anteils des innerstädtischen Gewerbeverkehrs am Feinstaubaufkommen als unverhältnismäßig an.

Durch Fahrverbote werden die Handwerksbetriebe, die vielfach über ältere Fahrzeuge verfügen, besonders stark betroffen. Der Wirtschaftszweig des Handwerks wird durch diese Verkehrsbeschränkungen einseitig benachteiligt. Die Mobilität und Erreichbarkeit der Betriebe wird infrage gestellt. Die große Bedeutung des städtischen Handwerks für die Funktionsfähigkeit der Innenstädte wird bei diesen einschneidenden Maßnahmen übersehen. Durch Fahrverbote wird nicht nur die Existenz der Betriebe, sondern auch die Versorgung der Bevölkerung gefährdet.

Zu teuren Nachrüstungen oder gar Neuinvestitionen bei der Fahrzeugflotte ist die Mehrzahl der Handwerksbetriebe nicht in der Lage. Erhebliche finanzielle Zusatzbelastungen führen auch hier zur Existenzbedrohung.

Das Handwerk in Nordrhein-Westfalen fordert daher angemessene Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen für den Wirtschaftsbereich Handwerk.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie beim Westdeutschen Handwerkskammertag, Ansprechpartner: RA Harald Bex, E-Mail: harald.bex

Pressemeldung vom

Nr. 50/07: 12.07.2007