Nr. 48/07: 10.07.2007
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008): Gesetzesinitiative des Bundesministeriums der Finanzen kein Beispiel für Bürokratieabbau
Das Bundesministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2008 vorgelegt. Das Jahressteuergesetz 2008 soll am 01. Januar 2008 in Kraft treten. Die Gesetzesinitiative schafft weitere Bürokratielast anstatt für eine Deregulierung einzustehen. So sind Steuern traditionell Standardbeispiele dafür, wie der Staat Bürokratie auf die Unternehmer – wie auch auf die Arbeitnehmer – abwälzt. Für jeden, der eine Steuererklärung selbst ausfüllen muss, bedeutet dies einen erheblichen Aufwand an Zeit und Nerven. Schuld daran sind die nach wie vor umfangreichen und komplizierten Steuergesetze mit zahllosen Ausnahmetatbeständen sowie die häufigen Gesetzesänderungen. Auch die jetzige Gesetzesinitiative des Bundesministeriums der Finanzen kann nur als Negativbeispiel bezeichnet werden.
So sieht der Gesetzesentwurf allein für Unternehmen 4 zusätzliche Informationspflichten vor und nur 2 Informationspflichten werden abgeschafft. Für Bürgerinnen und Bürger sind 2 weitere Informationspflichten vorgesehen, ohne dass im Gegenzug bestehende Informationspflichten entfallen. Für die Verwaltung werden 8 Informationspflichten zusätzlich geschaffen und nur 2 Informationspflichten werden gestrichen.
Darüber hinaus werden die weitreichenden Änderungen für die vorweggenommene Erbfolge gegen Versorgungsleistungen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG nach Einschätzung der Handwerkskammern in Nordhein-Westfalen zu einer Verschlechterung der Unternehmensnachfolge im Mittelstand führen.
Auch im Bereich des § 42 AO ist die im Gesetzesentwurf vorgesehene Grundvermutung einer Steuerumgehung zu kritisieren, die vom Steuerpflichtigen über den Fremdvergleich oder über »beachtliche außersteuerliche Gründe« zukünftig widerlegt werden muss.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie beim Westdeutschen Handwerkskammertag, Ansprechpartner: RA Harald Bex, E-Mail: harald.bex.
