Nr. 23/07: 17.04.2007
Finanzielle Förderung der Weiterbildung: Bildungsscheck NRW: Handwerkskammern in NRW geben bereits über 16.000 Bildungsschecks aus
Die Handwerkskammern in NRW haben in ihrer Funktion als Beratungsstellen seit der Einführung des Förderinstruments durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales über 16.000 Bildungsschecks ausgegeben (alle Beratungsstellen landesweit: 103.000). Knapp ein Drittel der ausgegebenen Bildungsschecks sind bereits bei Weiterbildungsanbietern eingelöst worden. Mit über 1,7 Millionen Euro wurde so die berufliche Weiterbildung allein mit diesen Bildungsschecks gefördert (10,4 Mio. Euro landesweit).
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten. Die finanziellen Mittel – bis zu 750 Euro pro Bildungsscheck – stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Dies nutzen die Erwerbstätigen: Im Durchschnitt fördert jeder Bildungsscheck, der von den Handwerkskammern ausgegeben wurde, rund 340 Euro an Weiterbildungskosten.
Beantragen können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiter/innen sowie Existenzgründer/innen und Inhaber/innen junger Unternehmen, wenn sie nicht länger als fünf Jahre selbständig sind. Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Praxis vermitteln. Auch Teile der Meisterausbildung (Fachkaufmann oder Ausbildereignung) werden gefördert, sofern nicht eine andere staatliche Förderung greift. Bildungsschecks werden ausschließlich nach einer erfolgten Weiterbildungsberatung ausgegeben. Die Handwerkskammern sind dabei im Bereich der Weiterbildungsberatung für Handwerk und Mittelstand kompetente und erfahrene Ansprechpartner vor Ort.
Weitere Informationen – insbesondere Kontaktinformationen zur Weiterbildungsberatung der Handwerkskammern in NRW – sind unter www.bildungsberatung-nrw.de erhältlich.
