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Nr. 15/07: 16.03.2007

Der Westdeutsche Handwerkskammertag kritisiert erhebliche Bürokratielast und Abschaffung der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter im Rahmen der Unternehmenssteuerreform

Die am 14.03.2007 vom Bundeskabinett verabschiedete Unternehmenssteuerreform ist grundlegend im Bereich der Entlastung von Personenunternehmen nachzubessern. Neben dem guten und richtigen Signal der Eigenkapitalstärkung und Investitionserleichterung führt die vorgesehene Unternehmenssteuerreform jedoch in vielen Punkten weder zur Steuervereinfachung noch zur Entbürokratisierung.

So wird insbesondere die Abschaffung der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter zur Folge haben, dass alle Einzelteile oberhalb eines Wertes von 60,00 € künftig erfasst, bewertet und jährlich inventarisiert werden müssen. Hierdurch werden dauerhaft immense Bürokratiekosten für die Wirtschaft, aber auch für die Verwaltung entstehen.

Der Streit zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung hinsichtlich der Erfassung und Bewertung ist schon jetzt in der Unternehmenssteuerreform angelegt.

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Nr. 15/07: 16.03.2007