Nr. 13/07: 07.03.2007
WHKT unterstützt entschieden die Gesetzesinitiative der NRW-Landesregierung »Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung – GO-Reformgesetz«
Das Handwerk in Nordrhein-Westfalen unterstützt entschieden die Gesetzesinitiative der NRW-Landesregierung, die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden im Rahmen einer Novelle der Gemeindeordnung wieder an strengere Voraussetzungen zu knüpfen. Nach der Gesetzesvorlage soll die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde nur dann zulässig sein, wenn ein dringender öffentlicher Zweck dies erfordert. Die Landesregierung kehrt damit in ihrem Referentenentwurf zu der bis 1999 geltenden Fassung des § 107 Abs. 1 Nr. 1 GO NRW zurück. Damit wird einer nachdrücklichen Forderung des Handwerks nachgekommen.
Zudem ist ebenso die Verschärfung der Subsidiaritätsklausel des § 107 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW zu begrüßen. Nach der Subsidiaritätsklausel ist ein Tätigwerden der Gemeinden außerhalb der Daseinsvorsorge nur dann zulässig, wenn der dringende öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht ebenso gut und wirtschaftlich erfüllt werden kann. »Bei Leistungsparität darf eine wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde nicht zulässig sein, so der Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertages«, Franz-Josef Knieps.
Das Handwerk in NRW begrüßt es, dass der alte Wortlaut des § 107 Abs. 1 Satz 1 GO NRW wieder hergestellt wird. Privatunternehmen sind Kommunalunternehmen auf gleichen Märkten immer unterlegen, weil kommunale Unternehmen nicht insolvent werden können. Zudem können kommunale Unternehmen stets preiswerter anbieten, da die Einrichtungen aus öffentlichen Mitteln gefördert worden sind – mit der Folge eines Verdrängungswettbewerbs zu Lasten der Arbeitsplätze in der privaten Wirtschaft.
»Wenn außerdem ausgerechnet die Stadtwerke als diejenigen Stellen, die Handwerker und andere Privatdienstleister in einem förmlichen Verfahren zum öffentlichen Netz zulassen, selbst als Wettbewerber auftreten, dann kann keine Waffengleichheit herrschen«, so der Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertages.
Das nordrhein-westfälische Handwerk begrüßt es deshalb nachhaltig, dass die Landesregierung mit der Wiedereinführung des dringenden öffentlichen Zwecks und mit einem deutlicheren Subsidiaritätsprinzip die für Jahrzehnte gültigen ordnungspolitischen Geschäftsgrundlagen der Kommunalwirtschaft in Erinnerung ruft.
