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Nr. 11/07: 02.03.2007

Digitaler Berufsausbildungsvertrag aktualisiert: Neue Ausbildungsvertragsformulare ab sofort erhältlich

Der Bundesgesetzgeber erwartet von Betrieben, die Ausbildungsverhältnisse ab April 2007 abschließen, dass sie zusätzlich angeben, ob das Ausbildungsverhältnis überwiegend öffentlich gefördert wird, ob sie ein Betrieb des öffentlichen Dienstes sind und welche berufsvorbereitende Qualifizierung oder berufliche Vorbildung der/die Auszubildende vorab absolviert hat.

Die Handwerkskammern haben dagegen mehrfach interveniert, da es sich um unnötigen, zusätzlichen bürokratischen Aufwand handelt. Doch der Gesetzgeber ließ sich im Rahmen des Berufsbildungsreformgesetzes nicht davon abhalten. Die Änderung des § 88 BBiG, der die Statistikpflichten der Berufsausbildung festlegt, ändert sich ab April 2007.

Im bundeseinheitlichen Antrag auf Eintragung neuer Berufsausbildungsverhältnisse in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse der Handwerkskammern sind die Änderungen aufgenommen worden. Die Gesellschaft zur Förderung der Weiterbildung mbH (GFWH GmbH) als Servicegesellschaft der nordrhein-westfälischen Handwerkskammern hat gleichfalls die Software »Digitaler Berufsausbildungsvertrag« angepasst.

Zusätzlich wurden Funktionalität und Design des digitalen Berufsausbildungsvertrages weiter verbessert. Die Software nimmt nun während der Dateneingabe eine inhaltlich-logische Prüfung einzelner Angaben vor, wodurch die Einhaltung gesetzlicher Regelungen gesichert ist und zeit- und arbeitsintensive nachträgliche Korrekturen des Vertrags verhindert werden können. Die Installationsgröße ist mit rund fünf Megabyte immer noch sehr gering und daher auch für den Betrieb auf älteren Computern (ab Windows 95b) geeignet.

Auch die gedruckten Formulare der Verlagsanstalt Handwerk, die über die Handwerksorganisationen zu erhalten sind, verwenden diesen neuen Antrag auf Eintragung.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie beim Westdeutschen Handwerkskammertag, Ansprechpartner: Peter Dohmen, E-Mail: peter.dohmen, Tel.: 0211/3007-800.

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Nr. 11/07: 02.03.2007