Nr. 4/07: 01.02.2007
Erfolgsmodell Jugend in Arbeit-plus: Gegen Jugendarbeitslosigkeit – Arbeit für jugendliche Arbeitslose im Handwerk
Die Jugendarbeitslosigkeit war und ist ein großes Problem in Nordrhein-Westfalen. Das Erfolgsmodell gegen Jugendarbeitslosigkeit »Jugend in Arbeit-plus« kann auch zu Beginn dieses Jahres mit hohen Vermittlungszahlen im Handwerk aufwarten.
Durch das vom Handwerk in NRW initiierte und erprobte Förderprogramm wurden bereits seit 1998 Jugendliche erfolgreich in einen Betrieb des ersten Arbeitsmarktes vermittelt. Jugendliche, die nicht älter als 25 Jahre sind und vor Zuweisung in das Projekt mindestens 6 Monate erwerbslos waren, können durch die Fachkräfte der Handwerkskammern in die Initiative vermittelt werden. Die Fachkräfte der Handwerkskammern übernehmen die Aufgabe, für diese Jugendlichen passgenau betriebliche Arbeitsplätze zu akquirieren. Die Kammern übernehmen die weitere Beratung und Betreuung der Betriebe, zahlen die Beschäftigungsbeihilfe an die Betriebe aus und organisieren eine bedarfsgerechte berufsbegleitende Qualifizierung der Jugendlichen.
Gerade die kleinen und mittleren Handwerksbetriebe bieten durch das persönliche Verhältnis exzellente Voraussetzungen für den Wiedereinstieg und die Weiterentwicklung der jungen Menschen, die teilweise schwierige Lebensläufe haben und kaum fachliche Voraussetzungen mitbringen. Rund 60 % aller Handwerksbetriebe haben weniger als 10 Mitarbeiter.
Bis heute konnten insgesamt mehr als 5.200 Jugendliche in Handwerksbetriebe vermittelt werden.
Arbeitgeber, die im Rahmen der Initiative »Jugend in Arbeit-plus« einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, erhalten einen Zuschuss zu den Arbeitgeberbruttolohnkosten in Höhe von 50 %. Eine berufsbegleitende externe Qualifizierung wird mit einem Festbetrag finanziert, der ebenfalls als Zuschuss gewährt wird.
Das Projekt wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und den Europäischen Sozialfonds.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Westdeutschen Handwerkskammertag, Ansprechpartner: Rechtsanwalt Harald Bex, Tel.: 0211/3007-765, Fax: 0211/3007-900, E-Mail: harald.bex
